Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 136 - musste, die Fuhr über die Welser Heide zum bisherigen Fuhrlohn durchzuführen. 1 Es war dies auch ein ständiger An- lass zu Reibungen. (Siehe Kapitel Heidfuhr.) Inzwischen war aber der Abt schon mit den Zahlen des Bestandgeldes säumig geworden. Bereits 1557 betrug sein Ausstand 520 Pfd. Pf., welche der Salzamtmann Spiller da- mals von ihm einforderte. 2 Ab 1. Feber 1559 kam es zum Zwecke der Erhaltung der Wasserbauten in Niederösterreich bei Nußdorf zu einer wei- teren Salzpreissteigerung um 3 Heller (1 1/2 Pf.). In einem Befehl Ferdinands I. wurde entsprechend der bisherigen Haltung befohlen, dass der Abt die Steigerung vom Stadl- recht zu bezahlen habe, da er ja dieses von den Aufgabekü- fel bekomme . 3 Es sollte also nun der Abt weiterhin die 150 fl für die bisherigen Preiserhöhungen und dazu den neuen Aufschlag nach genauer Abrechnung bezahlen. Er bat, wie kaum anders zu erwarten, bereits am 5. Mai 1559 die n.ö. Kammer 4 und am 8. Mai den Salzamtmann 5 um vorläufigen Aufschub in der Bezahlung der neuen Steigerung, da er beim Kaiser um Erlassung ansuchen wolle, was er am 2. Sept. tat und das Bittgesuch in Linz seiner Majestät, die dort auf dem Wege von Innsbruck durchkam, persönlich überreichte. 6 Da- rin bat er entweder um gänzliche Erlassung oder, wenn dies nicht möglich wäre, wenigstens um "bestandweise" Erlas- sung, also wieder um eine jährliche Pauschalsumme. Als je- doch eine ernannte Kommission eine neue Summe festset- zen wollte, wandte sich der Abt dennoch dagegen und bat 1 LStA 467 Nr. 23 (1556 Dez. 7). 2 Ebenda Nr. 26 (1557 Feber 22). 3 LStA 482 Nr. 234 (1559 Feb. 16). 4 Ebenda Nr. 237. 5 LStA 467 Nr. 38. 6 Ebenda Nr. 35.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2