Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 134 - Verkauf seiner Küfel zu jedem Preis erlaube oder nicht. Im Übrigen sei der Prälat ein guter Freund des Kammergutes. 1 Dennoch blieb es beim bereits getroffenen Bescheid, dass der Abt die Steigerung zu bezahlen habe. 2 Der Abt aber ließ sich durch diese Niederlage nicht ent- mutigen. Er gab diesmal persönlich eine neuerliche Bitt- schrift in Prag ab. 3 Wieder führte er an, dass für die als Stadl- recht gegebenen Küfel ja bereits in Gmunden die Maut be- zahlt werde, sie also dann mit einer doppelten Mauterhö- hung belegt wurden. Außerdem hätten seine Ausgaben am Stadl stark zugenommen. Neben diesen Gesuchen aber lief ein ständiger Briefwechsel mit dem Salzamt in Gmunden, welches laufend, um die Höhe der durch den Abt zu zahlen- den Beträge festzustellen und die nötigen Berichte nach Wien machen zu können, die Einnahmen und Ausgaben des Stiftes verlangte, wobei die Einnahmen durch das Stadl- recht, die das Stift angab, oft mit den Berechnungen des Salzamtes nicht übereinstimmten. Bereits am 25. Sept. 1549 gab die mit der Bearbeitung der Angelegenheit betraute Kommission aus Prag als Antwort auf das Bittgesuch des Ab- tes folgenden Erlass hinaus : 4 Es besteht kein Anlass, dem Abt die Zahlung der Steigerung zu erlassen. Er wird jedoch von der Zahlung für das letzte Viertel 1547 (21. Sept. — 31. Dez.) befreit. Man möge aber mit dem Abt verhandeln, wel- che Summe er jährlich gegen Erlassung der Steigerung zu zahlen gewillt sei. Man verlangte nun vonseiten des Salzam- tes vom Abt 200 fl, während er sich erbot, 50 fl zu zahlen, die Summe aber dann auf 100 fl erhöhte, und dazu bereit war, die ständige Wagenfuhr über die Welser Heide zu 1 LStA 466 Nr. 143 (1549 März 13). 2 LStA 482 Nr. 69. SOA Bd.7 fasz. 13 (1549 April 17). 3 LStA 466 Nr. 94 (1549 Sept. 13 überreicht). 4 Ebenda Nr. 163.

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