Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel
- 131 - Wesentlich anders war die Einstellung bei Hof schon bei der nächsten Erhöhung des Salzpreises. 1541 wurde der Salz- preis neuerlich um 3 Pf. je Küfel erhöht. Ferdinand I. bestellte am 27. Juli 1541 den Vizedom im Lande ob der Enns, Hans Ferrenberger zu Eggenberg, und den Salzamtmann Hans Wührer zu Dräsenderf zu Kommissären und beauftragte sie, mit dem Abt zu verhandeln, damit er den Betrag vom Beginn der Steigerung an zurückerstatte, da diese nicht zum Nutzen des Abtes oder des Klosters, sondern nur zur "Mehrung des Kammergutes" dienen sollte . 1 Der Abt kam erst am 21. Jänner 1545 in den Besitz dieses Befehles. Sofort richtete er ein Bitt- schreiben an den Kaiser und an die n.ö. Regierung, in wel- chem er um Erlassung der Abgabe für die Steigerung bat. Da- bei wies er besonders auf seine Auslagen und Verpflichtun- gen hin, sowie dass man ihn auch bei der letzten Preiserhö- hung von der Zahlung des Aufschlages befreit hatte . 2 Da sich der Abt in diesem Schreiben auch damit befasst, wie die Stei- gerung eingehoben wird, sei auf diese auch für die späteren Steigerungen gleiche Art hier näher eingegangen. Die Erhöhung des Salzpreises geschah immer in der Weise, dass die Maut, welche in Gmunden für das auszufüh- rende Salz entrichtet werden musste, erhöht wurde. Den Salzfertigern aber wurde gestattet, diesen Aufschlag beim Verkauf ihres Salzes in den Ladstätten draufzuschlagen, so dass letzten Endes die Erhöhung vom Verbraucher getragen wurde. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einem "Pfund Küfel pare" und einem "verrichten Pfund". Das "Pfund pare" bestand aus 240 Küfeln. Dieses spielte aber bis 1615 keine Rolle, da bis dahin das Pfund in den Ladstätten mit einer Aufgabe einer bestimmten Anzahl von Küfeln über das nor- male Pfund (240 Stück) verkauft wurde, eben das "verrichte 1 LStA 466 Nr.8-10. 2 Ebenda Nr. 13 (1543 Feb. 9) und Nr. 12 (1543 April 12).
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