Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel
- 125 - Das Stift musste sein Stadlrechtsalz zu Geld machen, sollte es ihm von Nutzen sein. Dem Abt war es aber nicht gestattet, dieses Salz bereits in Stadl oder in der Umgebung von Lambach zu verkaufen, da sonst die Leute dort dieses wieder weiterverhandelt und damit den Fertigern Konkur- renz gemacht hätten, sondern er musste es in die Ladstätten führen. Dabei musste er für jede Salznaufahrt, die er von Stadl ausführen wollte, vom Salzamtmann ein Wartzeichen verlangen. Ohne dieses war ihm wie den Fertigern die Aus- fuhr von Salz verboten. Er musste sich ebenfalls an die Rei- henfolge der Wartzeichen halten. In den Ladstätten durfte er sein Salz keinesfalls zu einem niederen Preis als die Ferti- ger verkaufen. Wenn es der Salzamtmann in Gmunden ver- langte, musste er die Bestätigungen, Kundschaften genannt, vorweisen, dass er das Salz in den Ladstätten zum Verkaufe abgeliefert hatte. Dass der Abt von Lambach sich nicht im- mer an diese Bestimmungen gehalten hat, zeigt auch die Tatsache, dass diese nicht nur in Ref. Lib. 1524 aufscheinen, sondern auch in das von 1563 aufgenommen werden muss- ten mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass der Abt nicht im- mer dem entsprochen habe. 1 In den Akten fanden sich aus der ersten Hälfte des 16. Jhds. zwei Beschwerden des Kai- sers, weil der Abt das Salz nicht in die Ladstätten nach Un- terösterreich führe, sondern schon in Lambach und am Stadl verkaufe, was den Fertigern zu Schaden gereiche . 2 Die Lam- bacher Bauern sollten ihr Salz in Gmunden auf dem Wo- chenmarkt kaufen und als Gegenfracht Getreide dorthin mitnehmen. Man scheint aber damit nicht allzu strenge vor- gegangen zu sein, denn in Auszug aus den Stadlregister 1565 heißt es, dass der größte Teil des Stadlrechtsalzes in die Lad- stätten geführt wurde, ein Teil aber am Stadl verkauft 1 Ref. Lib. 1524 fol. 229 u. 230; Ref. Lib. 1563 fol. 215. 2 LStA 482 Nr. 4, 6 (1502 Mai 19, 1514 Jänner 5).
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