Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel
- 123 - deren Ablösung in Geld absieht. Gegenüber der ungeheuren Mannigfaltigkeit der Titel, unter denen der Stadlschreiber Gebühren bezog, kann hier von einer großen Einfachheit ge- sprochen werden. Auch hier sei, um den Wert der Besoldung vergleichen zu können, auf die als Beilage Nr. 16 beigege- bene Preisliste verwiesen. 3) Das Stadlrecht. 1.) Begründung, Zweck, Verkauf und Besteuerung. Das "Wesen am Stadl" war dem Stift Lambach, als Grund- obrigkeit, unterstellt. Dabei hatte das Stift gewisse Aufga- ben und Verpflichtungen übernommen, deren wichtigste die Instandhaltung der Bauten am Stadl, die Besoldung des Stadlschreibers und der Leger sowie die Fuhr über die Wel- ser Heide sind. Für alle diese Leistungen musste das Stift na- türlich auch eine Entschädigung bekommen. Diese Vergü- tung nannte man das Stadlrecht. Es bestand darin, dass das Stift eine gewisse Menge von dem durch Stadl geführten o- der in Stadl eingelagerten Salz erhielt. Die älteste Erwähnung geschieht in der uns erhaltenen frühesten Stadlordnung Herzog Albrechts V. vom 8. April 1416. 1 Darin wird verfügt, dass alle durch Stadl durchfahren- den Schiffe dem Stift Lambach je Pfund Küfel ihrer Ladung 2 Küfel als Stadlrecht zu geben hatten, ohne Rücksicht darauf, ob die Schiffe anlegten und das Salz in Stadl einlagerten o- der ob sie durchfuhren. Die anlegenden Schiffe hatten über- dies noch 2 Küfel zur Besoldung der Leger zu geben, wäh- rend die durchfahrenden davon befreit waren. Ursprünglich war, wie in dieser Salzordnung ausgeführt wird, das 1 LStA Urk. Nr. 437.
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