Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 121 - Stadlrecht 30 kr, den Tisch zu Hof an Sonn- und Feiertagen "oder wann es ihnen die Gelegenheit gibt zu besuchen" . 1 Je Pfund Stadlrecht bekamen die Leger in der 2. Hälfte des 16. Jhds. jeder 2 ß Pf., den sogenannten "Zustand". 2 Die Tafel bei Hof sowie die anderen Emolumente, wie die Nebeneinnah- men genannt wurden, hörten im 17. Jhd. auf. Ein Leger erhielt damals vom Stift: 30 fl bar, 4 Metzen Korn, 2 Metzen Weizen, wie aus einem Vermerk des Abtes auf dem Gesuch des Joh. Anten Reimer vom 17. 9. 1769 ersichtlich ist . 3 Diese Bezüge blieben bis in das 19. Jhd . 4 Neben der Besoldung durch das Stift erhielt der Leger vom Salzamt im 18. Jhd. 50 fl, welche 1736 von Friedrich Wämpl quittiert wurden. 5 Es handelt sich dabei um die Ab- lösung der "Markh-Küfel", die der Leger in natura erhalten hatte, sozusagen als Amtssalz, deren Anzahl schwankend war und von der Zahl der Fertiger abhing. Am 7. Juli 1730 wurden diese durch die Min. Banko-Dep. mit 30 fl abgelöst und auf ein Gesuch des Salzlegers am 21. Jänner 1731 noch zusätzlich 20 fl genehmigt. 6 Darüber hinaus erhielten die Leger noch verschiedene kleinere Nebengebühren. Bereits 141 8 7 und 143 1 8 wurde bestimmt, dass die Leger und der Stadlschreiber von jeder Zille, deren Ladung in den Stadl gelegt wurde, 12 Pf. bekom- men sollten. 1 LStA 473(fass. L/IV/1) Nr. 8. 2 LStA 469 Nr. 57. 3 LStA 473(fasz. L/IV/1) Nr. 12. Nach Krackowizer II, S. 327, soll diese Besoldung schon seit 1656 bestehen. 4 LStA 469 Nr. 32, 33, 36, 40. (Zusammenstellungen der Ausgaben des Stiftes vom Beginn des 19. Jhds.) 5 LStA 486 Nr. 65. 6 LStA 481 Nr. 59. 7 LStA Urk. Nr. 463 (1418 April 10). 8 LStA Urk. Nr. 612 a, b, (1431 Feb. 8).

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