Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel
- 120 - c) Besoldung. Über die Besoldung der Leger sind wir nicht so eingehend unterrichtet wie über die Besoldung der Stadlschreiber. Den- noch genügen die Nachrichten in den Quellen, um ein eini- germaßen klares Bild über die Bezüge der Leger zu bekom- men. (Siehe Beilage Nr. 10) In der ersten Zeit wurden die Leger nicht in Geld sondern durch die Fertiger in Salz entlohnt, und zwar erhielten sie zwei Küfel von jedem Pfund Küfel Salz, das am Stadl einge- legt wurde. 1 1458 erhielt dann, wie schon erwähnt, das Stift auch diese zwei Küfel der Leger zu den ihm zu verabreichen- den zwei Küfel Stadlrecht und übernahm dafür deren Besol- dung. Damit war die bisher veränderliche Einnahme, welche von der Menge des eingelegten Salzes abhängig war, in eine beständige und gleichbleibende Besoldung umgewandelt worden. In den Legerrechnungen nach der Mitte des 16. Jhds. er- scheinen für jeden Leger 16 fl als Besoldung, also für beide zusammen 32 fl, auf . 2 Zu dieser Besoldung erhielt der er- wähnte Preyer 1575 und 1576 eine Aufbesserung von 26 fl, die nicht weiter begründet wurde. 3 In der Raitung für 1577 und 1578 wurde bereits jedem der beiden Leger diese Auf- besserung von 26 fl zugesprochen, sodass von nun an die Be- soldung eines Legers 42 fl betrug. 4 Die Instruktion vom 1. Sept. 1614 gibt als Besoldung an: 42 fl bar, 32 Laibl Brot wöchentlich, 16 Klafter Holz (zur Hälfte Fichten und zur Hälfte Buchen), freie Wohnung, je Pfund 1 LStA Urk. Nr. 437 (1416 April 8, Stadlordnung). 2 LStA 482 Nr. 166. Krackowizer II, S. 326, irrt, wenn er für einen Leger 32 fl Besoldung angibt. 3 LStA 470 Nr. 46. 4 Ebenda.
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