Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 108 - aus der Verteidigung des Abtes Thomas vom Jahre 1445 gegen- über den Soldforderungen des Stadlschreibers Thomas Leroch hervorgeht. (Vgl. S. 81) 1 Schon früh erscheinen in den Quellen zwei Leger auf, so in der Salzordnung vom 8. Feber 1431. 2 Es scheint, dass diese Zahl nicht immer ausreichte und vielleicht manchmal mehr Leger bestellt wurden. Sicher ist nur, dass die Fertiger 1439 in dem damaligen Streit, den sie mit dem Abt hatten, behaupteten, der Abt müsse vier Leger halten, halte aber nur zwei . 3 Der Abt lehnte dies aber ab und es bleibt im- merhin fraglich, ob jemals mehr als zwei Leger gewesen sind. Die Salzordnung vom 21. April 1453 legt ausdrücklich fest, dass der Abt mit 2 Legern genug haben soll . 4 Diese zwei Leger blie- ben, bis sich im 18. Jhd. infolge Rückganges des Salztransportes die Gepflogenheit herausbildete, nur noch einen Leger zu be- stellen. Im 18. Jhd. wurde anlässlich der Neuorganisation des Salzamtes aus dem Stadlamt das "k. k. Transportamt am Stadl" und aus dem Leger der "kontrollierende Amtsschreiber", wel- cher Titel bis zur Auflösung des Transportamtes in Jahre 1826 verblieb. Während der Stadlschreiber doch immerhin mit der Ent- wicklung des Salinenwesens zum Staatsmonopol unter Maxi- milian I. und Ferdinand I. mehr und mehr dem Salzamt unter- stellt wurde und so zu einem landesfürstlichen Beamten wurde, blieben die Leger weiterhin bis in das ausgehende 18. Jhd. Beamte des Stiftes. Der Abt hatte die Leger anzustellen und auch zu besolden, nachdem ihm 1458 auch jene 2 Küfel als Stadlrecht zugesprochen wurden, die bisher zur Besoldung der Leger bestimmt waren. 5 Bereits 1524 wurde dem Abt unter 1 LStA Urk. Nr. 937. 2 LStA Urk. Nr. 612 a/b. 3 LStA Urk. Nr. 767. 4 LStA Urk. Nr. 1142. 5 LStA 482 Nr. 2 (1458 Dez. 18. Abschr.).

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