Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 102 - dürfte aber die Ablöse des Salzes in Geld, Relutum genannt, wohl allgemein und einheitlich durchgeführt worden sein. 1 Daher ist es auch verständlich, wenn in der genannten Rechnung anstelle des Amtssalzes bereits ein Geldbetrag aufscheint. Trotz der Ablöse in Geld beobachten wir auch hier nicht eine etwa gleichbleibende Menge des Amtssalzes, sondern eine Zunahme. So erscheinen in der Rechnung vom 6. März 1765 7 Fuder Amtssalz auf. Hier in diesem Zusammenhang muss auch noch der Altersver- sorgung der Stadlschreiber gedacht werden. Aus den Anfängen des Stadlschreiberamtes wissen wir darüber gar nichts. Bis in das 17. Jhd. war die Pension oder Provision ein reiner Gnadenakt ohne jeglichen Rechtsanspruch des Empfängers. Es gab dafür keine fest- stehenden Normen, sondern jeder Fall wurde für sich behandelt. Über Pensionen von Stadlschreibern wissen wir sehr wenig, da ja die meisten bis zu ihrem Lebensende im Amt tätig waren, selbst dann, wenn sie infolge ihrer Altersschwachheit dieses kaum noch ausüben konnten. Es dürfte neben sonstigen persönlichen Grün- den auch die geringe Aussicht auf eine ohnehin nicht ausreichende Pension mit ein Grund für ein so langes Ausharren im Dienst ge- wesen sein. Da ja die Stadlschreiber ihre Ruhegenüsse lange Zeit hindurch vom Stift Lambach zu beziehen gehabt hätten, dürfte es wohl auch an der Abneigung desselben, einen Stadlschreiber frü- her als unbedingt nötig zu pensionieren, gelegen haben. So war es ja, wie schon erwähnt, bei dem Stadlschreiber Franz Gottfried Rei- mer, der von 1722 bis 1764 in Amte war, und dem mehrmals Prak- tikanten beigegeben werden mussten, um eine allzu große Unord- nung in der Geschäftsgebarung des alten Mannes zu verhindern. (Vgl. S. 90) Vom letzten Stadlschreiber, Joh. Ritter v. Brenner, wis- sen wir, dass er mit einem Ruhegehalt von 562 fl durch die Hof- kammer pensioniert wurde . 2 Etwas mehr wissen wir über die Provisionen der Witwen, wie die Pensionen genannt wurden. Die Provision betrug in der Zeit 1 Schraml, Salinenwesen I, S. 94. 2 Schraml, Salinenwesen III, S. 293.

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