Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 93 - Beziehungen des Stadlschreibers zum Stift, auf seinen Aufga- ben als Beamter des Abtes als dessen Vertreter lag, obwohl auch damals bereits die Verpflichtungen gegenüber dem Salz- wesen, dem Kammergut, immer schon erwähnt wurden. Wir haben aber dabei stets das Gefühl, dass dies nur nebenbei, sozusagen an Rande geschieht. Erst mit Maximilian I. und be- sonders dann mit dem 1. Ref. Lib. 1524 trat der Charakter eines Beamten des Kammergutes stärker in den Vordergrund. Die älteste Nachricht über die Besoldung eines Stadl- schreibers ist uns in dem Streit des Thomas Leroch mit dem Abt Thomas erhalten im Jahre 1445 . 1 Darnach hatte der Stadl- schreiber zur Zeit des Abtes Jakob (1410-22) 24 Pfd. Pf., zur Zeit des Abtes Johann III.(1422-36) 28 Pfd. Pf. und unter Abt Thomas (1436-74) 32 Pfd. Pf. vom Stifte. Er verlangte damals eine Aufbesserung um 12 Pfd. Pf., die er aber nicht erhielt. Schon damals hatte er den Genuss eines Zehents von einer Wiese zwischen der Traun und Ager, sowie Getreide, Holz und jährlich ein Schwein, sowie andere nicht einzeln angeführte Deputate. 1496 befahl Maximilian dem Abt, von dem Ungeld, 2 das er bestandsweise vom Kaiser hatte, 20 Pfd. Pf. dem Hans Leroch als Sold auszubezahlen, welchen Betrag dieser dann auch quittierte . 3 Dabei handelte es sich wohl um eine Amtsbesol- dung, die wahrscheinlich von der Klosterbesoldung unabhän- gig war. Es heißt nämlich in den erwähnten Schreiben, dass der Kaiser dem Hans Leroch diese 20 Pfd. Pf. als Sold geben will. Dazu wählte er dann diesen Weg. Aus dem 16. Jhd. ist bereits eine ausführliche Aufschlüsse- lung der Besoldung vorhanden. So bestätigte 1536 Hans 1 LStA Urk. Nr. 939. 2 Ungeld ist eine zehnprozentige Verbrauchssteuer auf die in den Wein- und Bierhäusern ausgeschenkten Getränke. (Pribram, S. 113) 3 LStA Urk. Nr. 2149, 2154 (1496 Feber 8, April 20).

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