105. Jahresbericht des Bundes-Realgymnasiums Steyr

Schriftliche Reifeprüfungen: 9. Mai bis 13. Mai 1988 Reifeprüfung im 1 Nebentermin 1986/87 Klausurarbeiten 17. bis 21. September 1987 Mündlichie Prüfung 13. Oktober 1987 unter Vorsitz von Fi Prof. Mag. Ericin Manninger 2 Kandidatinnen und Kandidaten angetreten und bestanden Reifeprüfung im 2. Nebenfermin 1986/87 Klausurarbeiten 1. — 4. Februar 1988 Mündiictie Prüfung 26. Februar 1988 unter Vorsitz von Fi Prof. Mag. Ericti Manninger 1 Kandidat angetreten und bestanden Reifeprüfung im Haupttermin 1987/88 Klausurarbeiten 9. — 13. Mai 1988 Mündliche Prüfung 13. —20. Juni 1988 unter Vorsitz von Dir. Mag. Brigitte Exi 73 Kandidatinnen und Kandidaten angetreten, davon 9 mit ausgezeichnetem Erfolg 8 mit gutem Erfolg 45 bestanden 4 auf den 1. Nebentermin zurückgestellt 7 auf den 2. Nebentermin zurückgestellt Deutsch Mag. Flaraid Gebeshuber 8. A-Klosse (18 Kandidaten) 1. Textbezogene Probiemarbeit Leitsätze des österreichischen Presserates für. . . [. . .] olle, denen Aufgaben der Information und der Kommentierung der Zeit ereignisse anvertraut sind und die gemeinsam als Herausgeber, Verleger, Rundfunk-undFernsehanstaltensowieals Journalisten die Verantwortungfürdie in einer Demokratie lebensnotwendige Freiheit der Massenmedien tragen, sich stets der Verpflichtung zur Wahrheit, Sauberkeit und Korrektheit bewußt zu sein. Die ständige Selbstkontrollesieht der Presserat als geeignetesMittel, dieser Ver pflichtung gerecht zu werden, und legt dafür folgende Grundsätze fest; IJournalismus heißt Verantwortung tragen, undzwar gegenüber der Öffentlich keit, dem betreffenden Medium und dem eigenen Gewissen, Demnach sind Ge wissenhaftigkeit und Korrektheit In Recherche und Bericht oberste Verpflichtung des Journalisten. Diesgiltauchfür die Beschaffungvon Nachrichten, Bildern und sonstigem Informationsmaterial. 2. Einflußnahme Außenstehender auf Inhalt und Form der Information ist unzuläs sig. Dazu zählen nicht nur Interventionen und Pressionen, sondern auch Ge schenke, die bei Anlegung eines strengen Maßstabes den Rahmen kleiner Auf merksamkeiten übersteigen, sowie die Zuwendung persönlicher Vorteile, die über den Bereich der unmittelbaren beruflichen Tätigkeit hinausgehen, Ebenso dürfen persönliche Interessen die journalistische Arbeit nicht beeinflußen. 3. Bei Berichten über die Intimsphäre ist das öffentliche Interesse an der Informa tion gegenüber dem Interesse des einzelnen und dessen Angehörigen an der Wahrung dieser Intimsphäre abzuwägen. Berichte über die Verfehlungen von Jugendlichen dürfen mögliche Wiedereingliederung in die Gesellschaft nicht erschweren oder gar verhindern. Familiennamen sind in solchen Fällen abzu kürzen. 4. Die Freiheit in Berichterstattung und Kommentar ist integrierender Bestandteil der Pressefreiheit. Persönliche Diffamierungen, Verunglimpfungen und Verspot tungen aber sind ein Mißbrauch dieser Freiheit, sie verstoßen gegen das journalistische Ethos. Dies giltauch für Pauschalverdächtigungen und Pauschal verunglimpfungen von Personen oder Personengruppen. Jede Diskriminierung aus rassischen, religiösen, nationalen oder sonstigen Beweggründen ist unzuläs sig. Die Veröffentlichung bewußt entstellender und/oder diffamierender bildli cher Darstellungen ist unzulässig. 5. Eines groben Mißbrauchs der Pressefreiheit machen sich Zeitungen bezie hungsweise Journalisten schuldig, die mit der Angst spekulieren, um daraus ein Geschäft zu machen. Analysieren Sie die vorliegenden Grundsätze des österreichiscFien Presserates, undversucFienSiezu klä ren, inwieweit diese in der Praxis befolgt werden. Wei che Schlüsse können daraus gezogen werden? Beie gen Sie ihre Ergebnisse duroh geeignete Beispiele. (12 Kandidaten)

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2