102. Jahresbericht des Bundes-Realgymnasiums Steyr 1984/85

Schülerbeiträge Die Schülervertretung MÖGLICHKEITEN - TATSÄCHLICHE AKTIVITÄTEN Zu Beginn jedes Schuljahres wählen die Schüler einer Klasse einen Vertre- ter, den Klassensprecher. Die Klassensprecher wiederum wählen den Schul- sprecher und die Mitglieder des Schulgemeinschaftsausschusses. Durch diese 3 Institutionen , deren Rechte, Pflichten und Möglichkeiten ziemlich genau im Schulunterrichtsgesetz festgelegt sind , ist es dem einzelnen Schüler möglich , eigene Vorstellungen und Wünsche, die für eine Verbesse- rung aller, mit der Schule zusammenhängenden Aktivitäten , zielführend sind, zu verwirklichen. Einige Beispiele aus dem Schulunterrichtsgesetz und der Realität sollen diese Möglichkeiten klarer darlegen. Eines der wichtigsten Rechte der Schülervertreter ist wohl das der Mitspra- che bei der Gestaltung des Unterrichts und der Wahl der Unterrichtsmittel. Positiv sticht dabei das Bestreben mancher Professoren an unserer Schule hervor, die Schüler auch wirklich nach ihrer Meinung zur Tauglichkeit der Schul- bücher und der Unterrichts- bzw. Benotungsmethoden zu befragen . Leider gibt es auf der anderen Seite auch Professoren, denen es egal ist , daß jedes Jahr wieder Schulbücher bestellt werden , die dann kein einziges Mal benützt werden, oder daß der Großteil einer Klasse mit, ,Nicht genügend " beno- tet werden muß, da die Unterrichtsgestaltung keine positive Beurteilung zu läßt. Das Zugeständnis, bei der Erstellung der Hausordnung mitentscheiden zu dürfen, wurde von den Vertretern des Schulgemeinschaftsausschusses auch wirklich ausgenutzt, was sich in einigen gelockerten, aber auch erweiterten Punkten der neuen Hausordnung niederschlägt. Neben diesen und ähnlichen Mitspracherechten haben die Schülervertre- ter natürlich auch Pflichten, die vor allem in einer Vermittlerposition zwischen den übrigen Schülern der Klasse und den Professoren bzw. dem Direktor bestehen . Da ein Vermittler zwischen Schülern und Lehrern meist nicht notwendig ist, weil sich jeder einzelne gleich direkt an einen Lehrer wendet , beschränkt sich diese Tätigkeit des Klassensprechers nur darauf, daß er die Professoren unun- terb rochen bittet , von Prüfungen wegen irgendwelcher fadenscheiniger Grün- de abzusehen. (Dies soll als Kritik an lernfaulen Klassenkameraden verstanden werden!) Als Beispiel für eine Verbesserung der Informationstätigkeit an der Schule sei eine Initiative eines Klassensprechers einer 7. Klasse erwähnt, der die Ein- richtung einer Zivildienstberatung (neben der jährlich abgehaltenen Präsenz- dienstberatung) vorschlug. Ein Vorschlag des Schulsprechers, einen „Tag der offenen Tür " durchzu- führen , wurde von Schülern , Professoren und dem Herrn Direktor mit Interesse aufgeg ritten. 19

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