93. Jahresbericht des Bundes-Realgymnasiums Steyr

Ordnung. . . Diese kritischen Bemerkungen sollen aber nicht das Wichtigste vergessen lassen, und das Wichtigs.te ist, daß Sie den richtigen Weg beschritten haben. Auf diesem Weg sollen Sie nun weitergehen, nicht zu schnell und auch nicht zu langsam. . . Zum Abschluß meiner Ausführungen möchte ich sagen, daß wir in einer für den Mathematikunterricht verheißungsvollen Zeit leben. Die sogenannte "moderne Mathematik" veranlaßt uns zu einem modernen Mathematikunterricht, der viel klüger und fruchtbarer als der alte ist und ungeheure Fortschritte ermöglicht. Für dieses Ziel sollen wir alle, die wir an die Mathematik glauben, mit Begeisterung große Anstrengungen leisten!" Die neuen Lehrpläne Die besondere österreichische Situation ist dadurch gekennzeichnet, daß durch das Schulorganisationsgesetz 1962 (SchOG 62) eine generelle Neugestaltung der Lehrpläne für AHS notwendig wurde, da diese Schulart ja neunstufig geführt werden sollte. Im Gefolg eines Volksbegehrens kam es dann zur Sistierung (aber nicht zur Aufhebung!) des neunten Schuljahres (13. Schulstufe), was eine neuerliche Änderung der Lehrpläne nach sich zog. Durch diese KoI pelung ergab sich der jeweilige Zeitpunkt der �ehrplanreform zwangsläufig, und zwar 1967, weil im Schuljahr 1967/68 zum erste Mal Schüler eine fünfte Klasse erreichten, für die neun Jahre vorgesehen waren, und 1970 nach der Sistierung des neunten Jahres. Was nun die Mathematik betrifft, so sind die Auswirkungen der Modernisierungsbewegung in den Lehrplänen 1967 und 1970 eigentlich nur bei der Oberstufe deutlich sichtbar, wobei 1970 trotz Wegfall eines ganzen Jahres mehr neue Stoffgebiete aufscheinen als 1967 (z.B. "BOOLEsche Algebra-Aussagenlogik-Schaltalgebra" in der 8, Klasse).Die Unterstufe, 1967 nur durch einige Grundbegriffe wie "Menge, Durchschnitt, Vereinigung" angereichert, bekam dafür 1974 einen vollständig neuen Mathematiklehrplan, der in Aufbau und Inhalt wesentlich von der Modernisierungsbewegung geprägt ist. Vergleicht man die bereits zitierte Empfehlung von A. REVUZ aus dem Jahr 1966 mit den soeben genannten Maßnahmen, so ist ein erstaunlicher Gleichklang festzustellen, Zu unmittelbarer Information und weil die Lehrpläne neben dem Schulunterrichtsgesetz 1974 (SchUG 74) die wichtigste gesetzliche Grund30

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