83. Jahresbericht des Bundes-Realgymnasiums Steyr 1965/66

pläne ist, wird das Hodischulgebäude noch einige Jahre lang Baustelle blei ben. Der nädiste Schritt ist auf dem Papier sdion festgelegt: Aufbau einer technisch-naturwissenschaftlichen Fakultät — die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür wurden durch Bundesgesetz vom 30. Juni 1965 geschaffen. Die Ver wirklichung dieses Planes wird ungleich mehr Geldmittel verschlingen als der Aufbau der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät — man denke nur an die komplizierten technischen Apparaturen, die eine moderne tech nische Forschungsstätte benötigt. Hier verbleibt dem Linzer Hochschulfonds, der ja ab 1972 von seinen gesetzlichen finanziellen Verpflichtungen frei sein wird, ein großes Betätigungsfeld: der weitere Ausbau der Linzer Hochschule. Auch die Studienpläne werden — im Rahmen einer gesamtösterreichischen Regelung, die in absehbarer Zeit das Parlament passieren wird — den Erfor dernissen der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts angepaßt sein. Hier sollen in aller Kürze die Grundlinien der neuen Studienordnung skizziert werden: Dem Studierenden werden vier Studieneinrichtungen zur Wahl stehen: Soziologie, Sozio-Ökonomie, Volkswirtschaft und Betriebswirtschaft. Allen vier Richtungen gemeinsam wird ein erster Studienabschnitt sein, der sich über vier Semester erstreckt und mit der ersten Diplomprüfung abgeschlossen wird. Erst im zweiten Studienabschnitt erfolgt die Spezialisierung auf eines der drei oben genannten Fachgebiete. Der zweite Studienabschnitt dauert ebenfalls vier Semester und wird nach Abfassung einer schriftlichen Diplom arbeit mit der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Damit erwirbt der Stu dierende den akademischen Grad eines Magisters der Sozialwissenschaften. Darüber hinaus kann er durch Abfassung einer Dissertation und Ablegung eines Rigorosums im Rahmen eines der vier Fachgebiete den akademischen Grad eines Doktors der Sozialwissenschaften erwerben. Nähere Details können hier aus Raumgründen nicht dargelegt werden. Von den vielen Fächern, die an der Fakultät für Sozial- und Wirtschaftswis senschaften gepflegt werden sollen, seien nur die wichtigsten erwähnt: Sozio logie, Volkswirtschaftslehre und -politik, Betriebswirtschaftslehre, Statistik, Bürgerliches Recht, Handels- und Wertpapierrecht, Verfassungs- und Verwal tungsrecht, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Wirtschaftsgeographie, Psycho logie, Arbeitsrecht u. a. m. Im ersten Studienabschnitt soll dem Studenten ein breites Allgemeinwissen vermittelt werden, der zweite Abschnitt dient der Vertiefung des erworbenen Wissens sowie der Spezialisierung auf ein be stimmtes Fachgebiet. Noch ein Wort zu der für den Studierenden so wichtigen Frage nach den Berufsaussichten der künftigen Absolventen der sozial- und wirtschaftswissen schaftlichen Studien: Es ist kein Zufall, daß die Pflege dieser neuartigen Wissenschaftsdiszi plinen in den industriell fortgeschrittensten Staaten des Westens ihren Aus gang genommen hat: in den USA, in Großbritannien, in Frankreich und in der Bundesrepublik Deutschland. Die moderne Wirtschaft ist ein überaus kom pliziertes Räderwerk, dessen Zusammenspiel nur mehr mit wissenschaftlichen Methoden erfaßt und gelenkt werden kann. Die Industrie unseres Zeitalters kann auf Führungskräfte, die mit volkswirtschaftlidien und betriebswirtschaft lichen, aber auch mit soziologischen und psychologischen Zusammenhängen vertraut sind, nicht mehr verzichten. Viele Aufgaben, die in früheren Zeiten von gesetzeskundigen Juristen allein durchgeführt werden konnten, können

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