83. Jahresbericht des Bundes-Realgymnasiums Steyr 1965/66

Die finanziellen Verpflichtungen des Hochschulfonds sind übrigens auch sachlich beschränkt: der Bund hat sich in dem oben genannten Gesetz vom 5. Juli 1962 bereit erklärt, zum Sachaufwand der Linzer Hochschule in dem selben Maße beizutragen, wie er dies für den Ausbau der Universität Salz burg tut. Die beiden, in Linz und in Salzburg im Entstehen begriffenen Hoch schulen sollen in gleichem Maße unterstützt werden. Nach dem Gesetz trägt der Linzer Hochschulfonds vorläufig die Kosten der Errichtung und des Betriebes der Linzer Hochschule. Hinter dem Fonds stehen jedoch als eigentliche Geldgeber das Land Oberösterreich und die Stadtgemeinde Linz. Außerdem erhofft man sich Spenden von Seiten der Wirtschaft, hat sie doch an einer baldigen Verwirklichung des Hochschulprojekts ein erhebliches Interesse. Man löst also das Problem der Finanzierung in Linz auf eine originelle, in Österreich bisher nicht praktizierte Art. Der Gedanke, ein Sammelbecken zu schaffen, in dem sich Gelder verschiedenster, am Gedeihen der Hochschule interessierter Kreise vereinigen, könnte für die künftige Gestaltung der öster reichischen Wissenschaftspolitik auch richtungsweisend werden. Wie in der Frage der Finanzierung, so geht man auch in der Frage der Organisation und Verwaltung der Linzer Hochschule neue Wege. Diese ist zwar grundsätzlich den Bestimmungen des Hochschulorganisationsgesetzes aus dem Jahre 1955 unterstellt. Die besondere Art der Finanzierung legte jedoch einige kleine Abweichungen nahe. So ist der Hochschulfonds an der Verwal tung der Einrichtungen der Linzer Hochschule beteiligt: es wurden ihm einge räumt gesetzliche Mitspracherechte in den Fragen des Budgets und des Dienst postenplanes, bei der Besetzung von Dienstposten für Hochschulprofessoren, bei der Erteilung von Lehraufträgen und in Fragen der Errichtung von Lehr kanzeln und Instituten. Was die äußere Gestaltung und Anlage der Linzer Hochschule betrifft, so lehnte man sich an Vorbilder in anderen Staaten an. Es wird allseits zuge geben, daß die räumlichen Verhältnisse an den bereits bestehenden österrei chischen Hochschulen — sie wurden ausnahmslos vor dem 1. Weltkrieg ge gründet — den Anforderungen des technischen Zeitalters nicht mehr genügen. Sie konnten den Planern der Linzer Hochschule nicht als Vorbilder dienen. Schon vor Jahrzehnten hat sich in den Staaten der westlichen Welt die Auffassung durchgesetzt, daß eine Hochschule über ihre Aufgabe als Ausbildungs- und Forschungsstätte hinaus die Funktion eines Lebensraumes für die studentische Jugend erfüllen sollte. Sie darf sich nicht darauf beschränken, bloßes Fachwissen zu vermitteln, man erwartet vielmehr von ihr, daß sie darüber hinaus aus jungen Leuten verantwortungsbewußte Persönlichkeiten formt. Diese Zielsetzung erfordert die Schaffung von Hochschulbezirken, die neben den wissenschaftlichen Arbeitsstätten auch die Wohnungen von Pro fessoren und Studenten umfassen. Es muß den Studierenden ermöglicht wer den, engen Kontakt zu ihren akademischen Lehrern nicht nur in Hörsälen und Laboratorien, sondern auch in der vorlesungsfreien Zeit zu pflegen. Da es sich bei dem Linzer Projekt um eine Neugründung handelt, lag der Gedanke der Verwirklichung derartiger Ideen von vornherein nahe. Der Anlage eines am Stadtrande gelegenen Hochschulbezirkes standen finanzielle

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