listischen und neusprachlichen Gymnasien (der zweiten möglichen Type) muß erst nach der vierten Klasse erfolgen, da erst in der Oberstufe die Pläne auseinanderlaufen. Latein beginnt im naturwissenschaftlichen Gymnasium ab der Oberstufe, gestattet also aud1 den Eltern der auswärtigen Schüler. ihre Kinder zuerst im Heimatort die Hauptsdrnle absolvieren zu lassen. Das mathematische Realgymnasium kennt kein Latein, ist also für solche Absolventen, die vornehmlich ein technisches Hochsdrnlstudium amtreben, gedacht. Auch hier kann man von der Hauptschule in die Oberstufe übertreten. Die Eltern werden durch die Anmeldung ihrer Kinder die Type entscheiden. Der Raummangel gestattet aber nicht, mehr als drei Typen zu führen. da dann schon, in einigen Jahren mehr Räume, als vorhanden sind, notwendig werden. lm letzten Jahrzehnt wurden durd1schnittlich 22 Klassen geführt (14 für männliche und 8 für weibliche Schüler). Die Schülerzahl des letzten Jahrzehnts von fast 700 entspricht der Bevölkerungszahl der Stadt und des Bezirkes, die Zahl schwankte um bloß ± 6 Prozent trotz der starken Änderung der Geburtenzahlen vor und nach dem Krieg. Knaben stellten zwei Drittel der Schülerzahl. Rund zwei Drittel der Mädchen und Knaben treten von der Unterstufe in die Oberstufe über. Nimmt man an, daß diese Schülerzahlen gleich bleiben, bzw. nur langsam ansteigen, so muß man bei drei Typen wegen der durch die neuen Gesetze begrenzten Maximalzahl der Schüler pro Klasse (40 bzw. später 36) mit einer notwendigen Vergrößerung der Sdmle unbedingt rechnen. Der Raummangel sd1eint also ein ständiges Problem zu bleiben, und die Eltern werden bei dessen Bewältigung wieder mitwirken müssen. Die Elternvereinigung gehört dem Landesverband 0.-Ö. Elternvereinigungen an, dessen Obmann zugleich dem Bundesverband vorsteht. Der Landesverband besorgt die Vertretung der Eltern beim Landesschulrat, der Bundesverband die Vertretung beim Unterrichtsministerium. Es finden bei beiden obersten Schulbehörden zweimonatlich Elternbeiratsitzungen statt, bei diesen werden allgemein interessierende Fragen behandelt. Die gesetzliche Verankerung der Elternschaft zur Mitwirkung im Schulwesen ist in den neuen Schulgesetzen vorgesehen. Der Elternverein nimmt das lOOjährige Jubiläum der Schule zum Anlaß, den aktiven wie den pensionierten Damen und Herren des Lehrkörpers aufrichtigen Dank für die weit über die Vermittlung von Wissen hinausgehende Erziehungsarbeit an unserer Jugend zu sagen. Dir. Dipl.-Ing. Franz Pepelnik 83
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