80. Jahresbericht des Bundes-Realgymnasiums Steyr 1962/63

Die Elternvereinigung Bei der Gründung der Mittelschule in Steyr waren wohl hauptsächlich die Eltern der Schüler die treibende Kraft. Sie mögen bei der Gemeindeverwaltung so lange vorstellig geworden sein, bis diese die bedeutenden Lasten, welche das damalige Ministerium für Kultur und Unterricht von der Stadt übernommen sehen wollte, auf sich lud. Die Stadt hatte Gebäude, Einrichtung und Lehrmittel zu stellen, eine Belastung, welche die Bürger, also auch die Eltern der Schüler, durch ihr Steueraufkommen zu tragen hatten. Auch heute nimmt die Elternschaft der Schule lebhaften Anteil an dieser. Wenn jetzt schon an jeder Volksschule ein Elternverein besteht, so braucht wohl nicht erst bewiesen zu werden, welchen Wert ein Zusammenschluß der Eltern für die Schule und ihre Interessen hat. Nach dem letzten Krieg wurde d.er vormalige „Unterstützungsverein" wieder gegründet. Im Jahre 1957 wurde dieser Verein in „Elternvereinigung'' umbenannt. Zweck und Ziel 'blieben gleich: Verbindung zwischen Schule und Elternhaus, Förderung der Jugend und der Schule. Die Eltern unterstützten den rührigen Direktor Hofrat Dr. S c h m a 1 z e r beim Aufbau des bombenzerstörten Traktes der Schule, der im Herbst 1948 wieder eröffnet wurde. Sie wirkten mit bei den Verhandlungen mit der Gemeinde Steyr zur Verlegung der in den Schulräumen im ersten Stock untergebrachten Volksschule, wodurch der Schule fünf Räume zufielen und der für Lehrer und Schüler gleich störende Unterricht in „Wanderklassen" wegfiel. Die Installation einer Zentralheizung für das ganze Gebäude, einer Schulfunkanlage, die Anschaffung von modernen Einrichtungsgegenständen für alle Klassen, Verbesserung und Beschaffung von Lehrmitteln gelangen durch Mithilfe der Elternvereinigung. Der Schulerhalter war durch 94 Jahre die Stadt; sie leistete viel, welchen Umstand die Eltern dankbar anerkennen. Da anderenorts jedoch die mittleren Lehranstalten vom Bund erhalten werden, wurde vor sechs Jahren ein entspred1ender Vertrag abgeschlossen, und es ging die Erhaltungspflicht auf die Bundesge'bäudeverwaltung (Landesbauamt) über. Innen- und Außenrenovierung des Gebäudes, Neudeckung und Ersatz von schadhaften Deckenträmen wurden bereits vom neuen Erhalter durchgeführt. Die Elternvereinigung ist daher auch diesem zu Dank verpflichtet. Jedem Schüler der Anstalt sollte, auch wenn seine Eltern minderbemittelt sind, die Erreichung des Lehrzieles gesichert werden. Deshalb sorgte der Verein für Unterstützung bedürftiger Schüler, er schaffte die Unterrichtsbücher an und stellte sie gegen eine geringe Leihgebühr den Schülern zur Verfügung, wobei die vom Schulgeld befreiten Eltern auch keine Leihgebühr zu zahlen hatten. Letzteres stellt sicher eine 'beachtliche Erleichterung für viele Eltern dar, zumal an Pflichtschulen von der Gemeinde auch Lehrbüdier beigestellt werden. Bei Exkursionen, Lehrwanderungen, Skikursen und Fahrten sorgte die Elternvereinigung stets dafür, daß alle Schüler einer Klasse mittun konnten; sie bemühte sich, aus eigenen Mitteln und durch Be81

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