schaftspo/itisd,e Realität ; zu identifizieren sind beide Systeme jedoch auf keinen Fall. Jm Hinblick au~ den verschiedenen Ausprägungsgrad der sozialen Marktwirtschaften - sozusagen die Differenzierung des Sozialisierungsgrades -, wird die Bezeichnung „kapitalistisd1" für die österreichische Wirtsdiaft doppelt problematisch und unanwendbar. Eine sehr einprägsame, vor längerer Zeit gemadite Gegenüberstellung des jeweiligen Verhältnisses zwischen Sozialprodukt und Summe des Staatsbudgets verschiedener Staaten, das bis zu einem gewissen Grad die erwiihnte Abstufung des Sozialisierungsgrades und dabei die besondere Stellung Österreichs widerspiegelt, zeigt folgendes ('basierend auf den ent•· spredienden Zahlen für 1959, in deren Verhältnis seither keine wesentlid1en Änderungen eingetreten sind) : USA BRD 7 : 1 5 : 1 Österr. 3 : 1 CSSR 3 : 1 Der beso11ders hohe Sozialisieru11gsgrad der österreidiischen Marktwirtschaft zeigt sich sowohl im Vergleich mit den westlid,en Staaten wie auch in der vielleidit überrasd1enden Gleichheit des Verhältnisses zwischen den genannten Größen mit dem sozialistisdien Mustersatelliten des Ostblocks. Wenngleidi man sich der Rudimentarität eines solchen Vergleiches bewußt ist, mag er immerhin im grundsiitzlichen dazu dienen, deutlich herauszustellen, wie verfehlt und unrichtig es ist, Österreichs Wirtsdiaftssystem noch als kapitalistisches zu be- =eichnen. KULISSENGEHEIMNISSE DER VERSTAATLJCHUNG Wen11 ivir vo11 der Wirtsduift Österreic/1s spre-• d1e11, müssrn ivir a11d1 tmbedingt über die vcrsliwt- ,s lid1te11 österreic/.tisc/.te11 lnd11strieunternel11tte11 sprec/1e11, de1111 diese Unter11eh111en spiele11 i11 Österreic/1s Wirtsd1af t ei11e bedeute11de Rolle . Die Zahl der verstaatlic/.ttrn l11dustrieunternc/1111en u11d Industriebetriebe in Österreich ist relativ /1oc/1. Etiva 25% aller Industriearbeiter arbeiten in solc/1en Betrieben und diese Betriebe erzeugen etivn eilt Drittel der lndustrieproduhtion. Der Groflteil der ivic/.ttigsten Grundsto{ferzeugungsbetriebe, so =· B. die Ko/1/enbergbaue, die Eisen- und Stahlindustrie zu 98%, die Buntmetallhütten zu 94%; meftr nls so% der Erdölproduktion; etiva 55% des Elehtrizitätswesens; mehr als die Hälfte der Masc/.tineHfnbril?en und eisenverarbeitenden Betriebe gehören dnzu. Die österreid1isc/.te11 Verstaatlic/.tungsgesetz e gründen sid1 auf die Verstaatlic/.tungsgesetze aus den Jahren 1946/1947. Das Verstaatlid111ngsgeset;: 1946 betraf die Industriebetriebe und Banken, das Verstaatlic/.tungsgesetz 1947 die Energiewirtsdrnft.3 ) 3 ) Hier sei zur Vervollständigung ergänzt: Das 1. Verstaatlidtungsgesetz vom 26. Juli 1946 umfaßte u. a.: a) In der Industrie : Die gesamte Buntmetallerzgewinnung (also nicht Buntmetallerzeugung schlechthin!); 99,6 Prozent der Eisenerzgewinnung; 99,3 Prozent der Roheisenproduktion ; 95 Prozent der Rohstahlerzeugung: 93,5 Prozent der Braunkohlenförderung: 84 ,S Prozent der Aluminiumproduktion: bedeutende Teile der Elektro- und Stickstoffindustrie sowie die Erdölproduktion. b) Bei den Ba11l~cn (abgesehen von der Notenbank und von anderen Institutionen des Geldund Kreditwesens): Die größten Bankinsti-
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