80. Jahresbericht des Bundes-Realgymnasiums Steyr 1962/63

HERBERT JANDAUREK Alte Begräbnisstätten des Traunviertels Die unter Kaiser Josef II. im Jahre 1788, zum Zwecke der Grundsteuer, angelegten sogenannten Josefinischen Lagebücher enthalten eine Reihe von Haus-, Flur- und Grundstücknamen, die uns die Lage alter Begräbnisstätten, teils bis in die urgeschichtliche Zeit zurückreichend, verraten. Bei der Durchsicht der Lagebücher des T raunviertels fand id1 eine Reihe solcher Namen, die im Zusammenhang mit Freidhof, Totenland, Grift, Leidlberg usw. auf solche Begräbnisstätten hinweisen. Im Ganzen konnte ich 46 solcher Namen feststellen, von denen lediglim sechs im Historisd1en Ortsnamenlexikon von Konrad Schiffmann genannt werden. Von den vorliegenden Namen können vielleicht die 3 Laichberge ausgeschieden werden, da, wie n. 37 zeigt, die Ableitung nicht von Leiche, sondern von Lauch angenommen werden muß. Zwei der von mir genannten Begräbnisstätten sind als solche nachgewiesen. Es sind dies das Freidhoferhaus in Möndlgraben, wo 1951 in der Böschung eines Einschnittes der Autobahn römische Weihesteine gefunden wurden und das Frcydhofhölzl der Katastralgemeinde Bachloh (Ortsgmd. Wimsbad1). wo Eduard Beninger 1955 jungsteinzeitlidle Gräber hob. Durch die Veröffentlichung der nachfolgenden Haus-, Flur- und Grundstücknamen soll der Forschung dieses Material zur Verfügung gestellt werden, das durch mühevolle Arbeit bei der Durd,- 48 simt der über 300 Lagebüdler des Traunviertels gewonnen wurde. Jene Liegensdrnften, die bereits Smiffman in seinem Ortsnamenlexikon nennt, sind durch Angabe der ersten urkundlid1en Nennung kenntlid1. Die beigefügten Hausnummern beziehen sich auf jene der Lagebücher, die teilweise nidit bis in die heutige Zeit beibehalte11 wurden. Während die Häuser durch Hausname und Hausnummer fixiert sind, sind die Flur- und Grundstücknamen durch Beifügung der laufenden Nummer des Lagebuches und der Liegenschaft, zu der sie gehören, gekennzeidlnet. Beiden, Häusern und Grundstücken ist vorerst die KG. (Katastralgemeinde) und OG. (Ortsgemeinde), in der sie liegen, beigegeben, den Häusern auch die Grundherrschaften, denen sie untertan waren. Es folgen: 1. Frei d h o f, KG. Seisenburg, OG. Pettenbach, Parzelle n. 317. In Etzelsdorf, zu dem das Grundstück gehört, liegt das aus den Häusern Scisenburg 50 und 51 bestehende Gurren. Der Sage nach ist hier einmal eine Stadt versunken und wurde beim Mähen der Kird1turm angcmäht. Sondierungen führten zu keinem Ergebnis. Der N:Hne Gurren, vielleicht wie Gurten, älter Curtina, Curtana aus lateinisch Cortis, curtis = Hof. 2. Fr e y d h o f. d c r a I t c Pest•, KG. und OG. Goisern. N. 627 der Flur Oberfelder, zu Goisern 98 gehörig.

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