76. Jahresbericht des Bundes-Realgymnasiums Steyr 1958/59

dieser das Haus verlassen. Seine Frau dagegen sei eine resolute und ge- schäftstüchtige Münzerin gewesen. Sie selbst bekennt, da~ sie nicht nur für die „Maleri " milgezahlt, sondern auch bei der Arbeit flei~ig geholfen habe. Weit sei sie mit dem Geld herum zu den Bauern gegangen um einzukaufen, und als der Handel ruchbar geworden war, sei sie mit dem Rest des ·Geldes auf die Sleyrbrücke gelaufen, um ihn ins Wasser zu werfen. Vie1· Jahre lang hallen sie unangefochten, Taubilsch sogar mit Unterbrechung zehn Jahre, in Steyr ihre Prägestöcke zur Herstellung von . Zwaiern und budschädeln" gebraucht. Leider fehlt eine genauere Angabe der Münzen, vo r allem eine Erklärung für den Ausdruck „budschädl" (auch pulschädl und bul- sch ädl), der vielleicht für Pfennigslücke besonderer Prägung verwendet wurde. Auch der Kaufwert der Münzen lä~I sich schwer bestimmen, da es eine ein- heitliche Währung, allen Regulierungsversuchen der Reichsmünzordnungen zum Trotz, nicht gab und politische wie wirtschaftliche Schwankungen sofort d e n Werl des Geldes beeinflu~len. 1551 halle die 2. Reichsmünzordnung de n Taler mit 72 Kre uzern festgesetzt, in der 3. Reichsmünzordnung 1559 rangie rte e l' nu r mehr mit 60 Kreuzern . Süddeutschland aber rechnete. haupts ächlich mi t dem Rheinischen Goldgulden, der mit 60 Kreuzern bewe rtet wurde. De r Sfeyrer Chronist Valentin Preuenhuber schreibt, da~ im Jahre 1519 der Monats- sold eines Reisigen 8 fl., der eines • Fu~gängers" 3 fl. betrug, und da~ man 1529 für einen Metzen Hafer 12 Kr. zahlte - was aber war der tatsächliche Werl des Geldes im Jahre 1570, von dem er berichtet, da~ die Bürger Kleie und Sägespäne zu Brot verarbeiteten? Kaspar Taubilsch fälschte Zweier im Werl von ungefähr 38 II., die übrigF.m insgesamt Kleingeld im Werl von 40 fl. Der Gro~feil des Ge ldes wurde bei Bauern gegen Lebensmittel eingetauscht, und nun sa~en sie im Sfadfgefängni s und warteten, wie teuer sie für ihr Verbr echen würden bezahlen müssen . Um das Urteil nach Recht und Gesetz zu fällen, halle sich aber der Ral von Steyr nun doch im Mai 1571 mit einem Bericht an die Landesregierung ge- wende·l und weitere Weisungen erbeten. Als die Antwort endlich am 13. Jul i eintraf, lautete sie nicht sehr freundlich . Der Jurist der Sfatthalferei stellte dar - in sehr kühl fest, die Sleyrer hätten sich reichlich spät auf ihre Pflicht der Berichterstattung besonnen. Man hätte die Obeltäler einsperren, sofort nach Linz berichten und in aller Ruhe den Bescheid abwarten sollen, was mit ihnen zu geschehen habe . Wenn er sich recht erinnere, so hätten die Sfeyrer doch einmal auf sein Anraten hin ein Exmplar des kaiserlichen Malefizrechles ge- kau/1, dort hätte man auf Blatt 14, Kapitel 8, Nr. 24, nachsehen können, dort stünde genau, was sie in ihrem Falle zu tun ;gehabt hätten. Nun sei die Sache reichlich verfahren, da sie ihre Kompetenzen weit überschritten hätten. Eine gütliche Befragung, das wäre noch hingegangen, aber eine Anwendung der Tortur stünde ihnen keinesfalls zu. Dem Juristen Veit Stahl erschien es kaum fa~lich, da~ sie ohne Regierungsbescheid, ohne die landesfürslliche Conslilu- lion zu beachten, gehandelt hätten. Man möge nun für die Gefangenen Gnadengesuche an die kaiserliche Majestät verfertigen lassen, Fürbitten für sio von Priestern und Bürgern sammeln, und damit in der Zeit bis zum Ein- treffen kaiserlicher Befehle nichts verloren, ging, möge der Stadtschreiber die Schriften einstweilen in Verwahrung nehmen. Der Kaiser werde sicher von der 11

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