PEVERL DER ORQELBAVER Im Titel der 1625 bei Abraham Wagenmann in Nürnberg herausgegebenen .Gantz Neuen Padovanen" bezeichnet Peuerl sich selbst als „Organist und Orgelmacher der zeit zu STEYER in Oesferreich ob der Enns". Aber auch ohne diese offizielle Bezeichnung wüf}ten wir, daf} er sich mit dem Bau oder zumindest mit der Reparatur von Orgeln beschäftigte und deshalb besonders geschätzt wurde. Wir hörten in seinem Brief an Spannesberger (von 1609), daf} er mit Orgeln umgehen konnte und deswegen von Horn so schwer wegkomme, da Herr von Puchheim eine neue Orgel kaufen wolle und ihn deshalb mehr denn je benötige. In dem Konzept seiner Steyrer Bestallungsurkunde lesen wir auf}erdem, die von den Steyrer Stadtvätern ausdrücklich geforderte Verpflichtung, daf} er als Organist für alle „Handgriffen und Pesserungen" aus eigenem zu sorgen habe. Am 31. Juli 1619 nun schlof} Peuerl mit dem Abt Georg li. Grill des Klosters Wilhering einen Vertrag, in welchem genau die Bedingungen für den Bau einer Orgel durch Peuerl festgelegt wurden. Das Original dieses Vertrages ist venchollen, doch existiert eine Kopie aus dem Anfang des neunzehnten Jahrhunderts, welche zum ersten Mal 1950 im Jahrbuch des Oberösferreichischen Musealvereines durch Othmar Wessely veröffentlicht wurde.1) Die-• sem Vertrag zufolge wurde dem „Ehrnfesten, fürnehmen und kunstreichen Herrn Paul Peuerll, Organisten und Orgellmacher zu Steyr" aufgelragen, eine Orgel samt Rückpositiv, Pedall und zwei Notenregistern ihm selbst zum Lob, dem Gotteshaus zum Ruhm und vor allem zu Gottes Ehren zu erbauen. Abrif}, Maf}stab und Stimmwerke wurden ihm übergeben, nun hatte er die Orgel auf eigene Unkosten innerhalb eines Jahres herzustellen, nach Wilhering zu liefern {wiederum „ohne entgeldtt des closters" !) und mit Hilfe seiner eigenen Leute aufzustellen. ,.Im gesichte• sei sie mit Olfarben zierlich zu bemalen, ,.das gesprenge und andere zierathen", welche genau angegeben werden, seien zu vergolden und zu versilbern - kurzum man wünschte eine bis ins Detail vollkommene Orgel zu bekommen, mit einer Garantie für zwei Jahre, ,.Also daf} nicht no-th sey, dieselbe alle Jahr oder Monath, Wie bif} Weillen an den unbestandigen Werken zu geschehen Pflegt!, Zu Zurichten zustimben.• Von einer Bezahlung ist in der 1. Hälfte dieses Vertrages keine Rede, sondern es wird immer wieder betont, daf} Peuerl vorerst .auf seine Aignen unkosten dahaimb zu Steyr" die Orgel zu bauen habe. Anschlief}end folgt im Vertrag eine A,1gabe der einzubauenden Stimmwerke: .Erstlich in dem obern Corpore: 1. Ein vollkommenes principall. 2. Grol} Koppel!. 3. Klain Coppell. 4. Grof}e Ouintatonen. 5. Spitz Plaiffen. 6. Cimbellen. 7. Grol} oclav. 8. Dreylache Mixturen. 9. Quinten. 10. Flölten. Fürs Rückposiliv: 1. Grof} oclav. 2. Klain oclav. 3. Super oclav. 4. Regall. 5. Cimbellen. 6. Coppell. Im Pedall: 1. Porlunen von holtz. 2. Posaunen, die Obern Corpora von Holtz. Neben Register: 1. Tremulant. 2. Vogell gesang." 1) Vgl. dazu Othmar Wessely: Neues zur Lebensgeschichte des P. Peuerl im Johrbud, des Oö. Museolvereines, 95. Band 1950, Seite 300 ff. 16
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