69. Jahresbericht des Bundes-Realgymnasiums Steyr 1951/52

vielen schönen Landschafts-, Architektur- und Blumenbilder ·sowie Porträts sind m ehr als Naturabbildungen, denn immer wird ein Stück seines Innenlebens sichtbar. Seine allzu große Bescheidenheit verhinderte ein allgemeines Bekanntwerden seiner Werke und nur ein ganz kleiner Teil kennt seine Künstlerpersönlichkeit. 1950 n ahm Prof. Losert wegen seines Herzleidens Krankenurlaub. Leider brachte diese Zeit nicht di-e erhoffte Besserung und so war Prof. Loser t gezwungen, im Jänner 1952 um seine Pensionierung an- zusuchen. Seine Kollegen wünschen ihr noch viele glückliche Jahre im Kreise seiner Familie und die Kraft zum weiteren Schaffen. Die wichtigsten Erlässe der Behörden A. Den Lehrkörper betreffend. Ausgetreten aus dem Lehrkörper: Viktor Losert. Uebertritt in den dauernden Ruhestand mit Ende Februar 1952. (BM. f. U. v . 6. 2. 1952, Zl. 34005-IV/20 b /52; LSR. f. 0.-ö. v . 12. 2. 1952, Zl. III. Sch/2-P-183/67.) Eingetreten in den Lehrkörper: Niemand. Zum Vertragsl ehrer L 1 wurde ernannt: H ermann Freiberger. (BM. f. U. v. 7. 8. 1951, Zl. 37613-IV/20 b/51; LSR. f. 0.-ö. v. 22. 8. 1951, Zl. III. Sch/2-P-1203/4; LSR. f. 0.-ö. v. 27. 11. 1951, Zl. III. Sch/2-P-1203/7.) Zu Professoren (definitiven Lehrern L 1) wurden ernannt: Dr. Franz Ahammer. (BM. f. U. v. 8. 11. 1951, Zl. 73109/IV-20 b i51; LSR. f . 0.-ö. v. 30. 11. 1951, Zl. III . Sch/2-P-1019/20-51.) Dr. Erich Grandy. (BM. f. U. v. 16. 11. 1951, Zl. 74278-IV/20 b i51; LSR. f. 0.-ö. v. 12. 12. 1951, Zl. .III. Sch/2-P-1073/16/51.) B. Aus dem Verot·dnungsblatt für den Dienstbereich des Bundesministeriums für Unterricht 1. VII. 1951, Stück 7, Nr. 73. Einführung der Trimester an bestimmten mittleren Lehran stal- ten. Das erste Trimester endet in der Zeit zwischen 3. und 10. Dezember, das zweite in der ,voche vor dem Palmsonntag. Die nähere Festlegung des Datums der Abschlüsse des ersten und zweiten Trimester s obliegt den Landesschulbehörden. (Erlaß v. 22. 6. 1951, 28632-IV/15/51.) 1. VII. 1951, Stück 7, Nr. 78. Rückverweisung von Mittelschülern in die Pflichtschulen (Erlaß v. 22. 6. 51, Zl. 31052-IVi16/51) . Schulpflichtige Schüler, die au f Grund einer Aufnahmsprüfung in die Mittelschule aufgenommen worden sind, sind, sofern sie sich in den ersten Monaten als un- 21

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