66. Jahresbericht des Bundes-Realgymnasiums Steyr 1948/49

47 Der Bitte der Elternschaft, von der Stadtgemeinde Steyr unter¬ stützt, wurde vom Ministerium entsprochen und am 26. Juni 1924 wurde die Umwandlung der Bundes=Oberrealschule in Steyr in ein Bundes=Realgymnasium angeordnett). Die Oberrealschule wurde jahr¬ gangsweise aufgelassen. Die letzte Realschulmatura wurde am 16., 17. und 18. Juni 1930 unter dem Vorsitz des Direktors des Kollegium Petrinum, des Hofrates Prälaten Dr. Johann Zöchbaur abgehalten'). Die erste reformrealgymnasische Reifeprüfung für Mädchen (ein¬ getreten als 5b 1923/24) fand am 23. Juni 1927°) und die erste Reife¬ prüfung nach dem Lehrplan des Realgymnasiums am 13., 14. und 15. Juni 1932 statt'). Es ist begreiflich, daß manch alter Freund der Realschule diese Ent¬ wicklung nicht gerne sah, die Realschule als ein Werk aus einem ein¬ heitlichen Guß und das Realgymnasium als einen Mischtyp bezeichnete. Doch ist nicht zu leugnen, daß die Errichtung des Realgymnasiums für Steyr eine Bereicherung an Möglichkeiten bedeutete. Wenn Steyr in erster Linie auch Industriestadt ist, so wollen doch lange nicht alle Eltern ihre zum Studium bestimmten Kinder einem technischen Beruf zuführen und eine Stadt mit mehr als 30.000 Einwohnern hat Anspruch darauf, daß auch auf das humanistische Bildungsideal Bedacht genommen werde. Für eine Stadt, die innerhalb ihrer Mauern nur eine einzige Mittelschule besitzt, ist das Realgymnasium wohl der dankbarste Schul¬ typ der Gegenwart, weil sein Lehrplan sowohl für Knaben als auch ür Mädchen geeignet ist und weil sein Reifezeugnis die umfassendsten Berechtigungen gewährt'). Es ist nicht zu viel behauptet, wenn man agt, daß mit der Errichtung des Realgymnasiums ein alter Wunsch der Steyrer Bevölkerung in Erfüllung gegangen ist. Durch alle Jahre, in denen Steyr um seine Mittelschule kämpfte, zieht sich, teils offen, teils im stillen, der Wunsch nach einem Gymnasium durch. Im Realgym¬ nasium haben sowohl die technisch als auch die humanistisch veranlagten Kreise jene Mittelschule, die ihnen Weg und Berechtigung für die ober¬ sten Stufen des Studiums bietet. 1) Erlaß des B.=Min. f. U. vom 26. Juni 1924, Zl. 12442. Erlaß des LSR. f. O.=Oe. vom 7. Juli1924, Zl. 1855/7. *) 54. Jahresbericht (1929/50), S. 19. 3) 51. Jahresbericht (1926/27), S. 27. 4) 56. Jahresbericht (1951/52), S. 17. 5) Durch das Mittelschulgesetz von 1927 wurde das Realgpmnasium in das Realgpmnasium Form A für Knaben und in das Realgrmnasium Form C für Mädchen gegliedert. Form A hatte im Fremdsprachenunterricht als Grundsprache Tatein ab 2. Klasse und Englisch ab 5. Klasse, in der 7. und 8. Klasse Darstel¬ lende Geometrie. Form C hatte als Grundsprache eine moderne Sprache, ab 2.Klasse meist Englisch und ab 5. Klasse Latein. Der Lehrplan erfuhr 1954 eine kleine Modifizierung, da der Beginn des Fremdsprachenunterrichtes wieder in der 1. Klasse einsetzte.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2