66. Jahresbericht des Bundes-Realgymnasiums Steyr 1948/49

41 ärztliche Dienst eingeführt. Der wissenschaftlichen Vertiefung diente der Ausbau des Unterrichtes von Freifächern!). Zwecks innigerer Gestaltung der Verbindung zwischen Schule und Elternhaus wurden seit 1902 eigene Sprechstunden eingerichtet, in denen den Eltern der Schüler durch die Lehrkräfte Auskunft über Fortgang und Verhalten erteilt wurde. Durch diesen inneren Ausbau der Schule entwickelte sich das öster¬ reichische Mittelschulwesen zu einem der besten der ganzen Welt. Im Jahre 1908 wurde in Oesterreich ein neuer Schultyp, das acht¬ klassige Realgymnasium, eingeführt?). Da an der Realschule in Steyr seit 1907 ein gut besuchter Lateinkurs als Freifach eingerichtet war, lebte der Gedanke der Umwandlung in ein Realgymnasium neuerlich auf. Eine dagegen eingeleitete Aktion verhinderte die Durchführung dieses Planes'). Zur Erinnerung an die erste Reifeprüfung im Jahre 1875 fand am 22. und 23. Juli 1905 ein Kollegentag der Abiturienten statt, an dem 110ehemalige Maturanten teilnahmen!). Im Jahre 1913 waren es 50 Jahre, seit die Unterrealschule ihre Selbständigkeit erlangt hatte. Aus diesem festlichen Anlaß wurden am 28. und 29. Juni 1913 besondere Feierlichkeiten abgehalten'). Bald nach der Jahrhundertwende ist in Oesterreich ein steigender Andrang zum Mittelschulstudium festzustellen. Auch die Schülerzahl der Realschule wuchs und damit machte sich der Raummangel stark fühlbar. Als erste Maßnahme zur Behebung der Raumnot schlug der Direktor der Stadtgemeinde vor, die Wohnräume des Oberlehrers der Knaben¬ volksschule als Klassenzimmer zu verwenden. Er machte in einer Ein¬ gabe vom 21. Jänner 1911 den Vorschlag, dem Oberlehrer sofort die und der Ferien als Erholungszeiten für die im Unabenalter stehende studierende Jugend Rücksicht genommen werde. Das Maß der Aufgaben sei so einzurichten daß der Schüler die Aufgaben ohne Zuhilfenahme des Sonntags oder der Ferien bewältigen könne. 1) acht¬ Ueber die Einschätzung der siebenklassigen Realschule gegenüber dem Auf¬ klassigen Gymnasium geben folgende zwei Erlässe aus dem Jahre 1904 schluß. 1. Erlaß: Realschulabsolventen, die zum Universitätsstudium zugelassen werden wollen, haben in Zukunft nur mehr aus Latein, Griechisch und Philo¬ sophischer Dropädeutik die Ergänzungsmatura abzulegen. Erlaß des Min. f. K. u. U. vom 14. Juli 1904, Zl. 4509. — 2. Erlaß: Den Absolventen der Real¬ schulen wurde nicht wie den Absolventen einer sklassigen Mittelschule (Gymn.) die Begünstigung des Einjährigen Dräsenzdienstes (das sogenannte Einjährig¬ Freiwilligenrecht) zuerkannt. Die Realschulabsolventen mußten erst eine eigene Ergänzungsprüfung ablegen. LSR. f. G.=Oe. vom 6. September 1904, Zl. 4096. 2) Erlaß des Min. f. K. u. U. vom 8. August 1908, Zl. 54180, MpBl. Nr. 47. 3)45. Jahresbericht der Oberrealschule Sterr (1912/15), Goldbacher Gr., Entwicklungsgeschichte, S. 17. 4) 56. Jahresbericht der Oberrealschule (1905/06), S. 45. Professor Gregor Goldbacher verfaßte hiezu eine Festschrift. s) 45. Jahresbericht der Oberrealschule (1912/15), S. 1—52, Festschrift von Drof. Gregor Goldbacher, Entwicklungsgeschichte der k. k. Oberrealschule in Stepr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2