66. Jahresbericht des Bundes-Realgymnasiums Steyr 1948/49

39 Nun hatte sich die Lage geändert und dem Gesuch vom 14. April 1890 wurde stattgegeben. Mit Allerhöchster Entschließung vom 26. Juli 1890 wurde die Wiedererrichtung der Oberrealschule in Steyr geneh¬ migt!). Vom Schuljahr 1891/92 an erfolgte die sukzessive Erweiterung der Oberklassen und im Jahre 1894 konnte nach einem Intervall von fünf Jahren wieder eine Reifeprüfung abgehalten werden. Nun beginnt auch für die Realschule in Steyr die Zeit der ruhigen Entwicklung, wie sie für die österreichisch=ungarische Monarchie um die Jahrhundertwende bis zum Ausbruch des Weltkrieges 1914 charakteri¬ stisch ist. Der geruhsame Fluß dieser Jahre kam dem österreichischen Schulwesen sehr zugute. Es ist dies die Zeit des inneren Ausbaues der österreichischen Schule, eine Zeit der Besinnung, der Sichtung zwischen den bewährten Einrichtungen, die eine weitere Verankerung erfuhren, und der Ausscheidung veralteter Bestimmungen, die dem Fortschritt der Zeit entsprechend durch neue Verfügungen ersetzt wurden. Für die Realschulen wurde 1898 ein neuer Normallehrplan er¬ die Unterrealschule (I. A, I. B, II. A, II. B, III., IV.) schon einen Stand von 77, II. A und II.B zusammen 65. Wie I. B zusammen 178 Schülern. I. A und Schülermaterial war, sieht man daraus, daß von den bunt das angeworbene 77 Schülern der ersten Klasse während des Schuljahres 27 Schüler austreten Nach Abflauen mußten. 21. Jahresbericht der Realschule 1890/91, S. 52. — der Werbetätigkeit nach Wiedererrichtung der Oberrealschule sank die Zahl der Schüler wieder auf die Durchschnittsziffer herab. Im Schuljahr 1891/92 zählte die 1. Klasse 51, die 2. Klasse 45, die 5. Klasse 29, die g. Klasse ja und die 5. Klasse 12 Schüler. 22. Jahresbericht der Oberrealschule 1891/92, S. 42. 1) Erlaß d. Min. f. K. u. U. vom 15. August. 1890, Zl. 16901; Erlaß des — SSR. f. O.=Oe. vom 18. August 1890, Zl. 2272. Ogl. auch 21. Jahresbericht — Archiv Steyr Ratsprotokolle 1890. der Realschule Sterr (1890/91), S. 44. Gemeinderatssitzung vom 5. September 1890. In dieser Sitzung verpflichtete sich die Stadtgemeinde auf Grund eines Gemeinderatsbeschlusses, die unter dem 50. August 1887, Zl. 10196 hinsichtlich der Unterrealschule eingegangenen Ver¬ pflichtungen auch für die Oberrealschule zu übernehmen. Diese sind: Beistellung der erforderlichen Lokalitäten, der Einrichtung, der Beleuchtung, der Beheizung, der Lehrmittel, die entsprchend zu vermehren sind, und die Besoldung eines zwei¬ ten Schuldieners und Zahlung von 500 fl ö. W. an den oberösterreichischen Studienfonds. Dagegen haben die Hälfte des einfließenden Schulgeldes und die gesamten Aufnahmstaren an den Lokal=Realschulfonds abgeführt zu werden. Archiv Steyr, Akten D ö/m, Bl. 31. Die diesbezügliche Urkunde (Abschrift) ist ausgestellt am 9. September 1890. Der Lokal=Realschulfonds wurde am 10. April sog1 durch den Oberbürgermeister von Stepr für aufgelöst erklärt, weil dessen Zweckbestimmung infolge der Vermögensentwertung nicht mehr erfüllt werden konnte. Archiv Sterr Akten D 5/m, Bl. 40. Entsprechend Erlaß des Reichs¬ statthalters für Oberdonau vom 20. März 1945, SI/H K—240, Verhandlungs¬ — schrift vom 20. Ularz 1945, D. 4, wurde die Bestimmung hinsichtlich der Leistung eines jährlichen Beitrages an den oberösterreichischen Studienfonds aus den Mitteln der Stadtgemeinde als gegenstandslos erklärt. Akten der staatl. Ober¬ schule für Jungen in Sterr, vom 10. August 1945, Zl. 684. Da der Studien¬ fonds schon 1898 aufgehoben worden war, ist es schwer einzusehen, welchen Sinn diese Bestimmung haben sollte.

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