33 wirkte sicher auch der Gedanke an eine größere Frequenz mit, denn die — Unterrealschule führte und die amtlichen Akten reden in diesem Punkt eine klare Sprache — ein sehr bescheidenes Dasein!). Man war sich klar, daß bei einem zahlreichen Besuch der Unterstufe die Oberrealschule eher bewilligt würde. In der Gemeinderatssitzung vom 5. Februar 1872 wurde beschlossen, dem Antrag der Sektion für Unterrichtsangelegen¬ heiten im Gemeinderat der Stadt, die diese Frage neuerdings aufge¬ griffen hatte, nachzukommen und an das k. k. Ministerium für Unter¬ richt wegen der Errichtung der Oberrealschule und der Umwandlung der Unterrealschule eine Petition zu richten?) Die Verhandlungen bezüglich der Umwandlung der Unterrealschule in ein Realgymnasium führten jedoch zu einem anderen Ziel. Die an¬ gestrebte Umwandlung unterblieb zwar, aber die Schulbehörden neigten in Auswirkung der Realschulgesetze von 1869 der Ansicht zu, daß für Steyr und seine industriereiche Umgebung vielleicht doch eine vollstän¬ dige Realschule die beste Lösung der Mittelschulfrage darstelle. Ueber Auftrag des Landesschulrates Ende 18713) behandelte der Lehrkörper eingehend das ganze Problem und entschied sich, die vorgesetzte Stelle um Errichtung einer Oberrealschule zu ersuchen. Es sei gleich vorweggenommen, daß 1877 der Lehrkörper der Ober¬ realschule in einer Konferenz aus eigener Initiative an den Landes¬ schulrat das Ansuchen um Umwandlung der Unterrealschule in ein Real¬ gymnasium stellte. Dies lehnte der Landesschulrat ab, da die Tage des Realgymnasiums bereits gezählt waren') In diese Zeit hinein fällt die käufliche Erwerbung des Exjesuiten¬ gebäudes für Schulzwecke durch die Stadtgemeinde. Den Anstoß hiezu gab das Reichsvolksschulgesetz vom 14. Mai 1869, das in der Stadt eine neue Organisation des Schulwesens notwendig machte. Am 5. Juli 1869 wurde unter Bürgermeister Josef Pöltl an das Unterrichtsministerium ein Bittgesuch wegen käuflicher Ueberlassung des Exjesuitengebäudes für Schulzwecke gerichtet'). Als Kaufschilling schlug man in der Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 1870 den Betrag von 15.000 fl ö. W. vor, welche Summe man als Kapitalisierung des Miet¬ zinses errechnet hatte'). Als jedoch vom Ministerium 20.000 fl gefordert wurden, erklärte sich die Stadtgemeinde ohne weiteres bereit, auch diesen Betrag zu leisten'). Am 25. November 1870 wurde der Kauf¬ vertrag zwischen der Stadtgemeinde Steyr und der oberösterreichischen Statthalterei im Namen des obderennsischen Studienfonds abgeschlossen. 1) Im Schuljahr 1870/21 zählten alle vier Klassen der Unterrealschule zu¬ sammen nur 71 Schüler. 2)Archiv Steyr, Ratsprotokolle 1872, S. 40. 3) Erl. d. LSR. f. O.=Oe. vom 14. Dezember 1871, Zl. 4502. 5. Jahres¬ bericht der Realschule 1872/75, S. 20. 4) Goldbacher, Gr.: Entwicklungsgeschichte der k. k. Oberrealschule in Stepr S. 16. 5Archiv Stepr, Akten M 5/a. 6) ArchivStepr, Akten M 5/a. 2Akten Stepr, Kaufvertrag, Akten M 5/a. —Willner, Annalen, S. 652 (1870): „Das dem k. k. Studienfonds eigentümlich und seit 1865 von der Stadt¬ 3
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