24 Schon am 24. April 1862 wurden der Bürgermeister Anton Haller und der Vizebürgermeister Matthias Lechner von Kaiser Franz Josef in Audienz empfangen. Der Kaiser ließ sich eingehend über den Stand der Industrie in Steyr Bericht erstatten und bemerkte hierauf, daß es gerechtfertigt sei, der Stadt die gewünschte Anstalt zu geben!). In der Gemeinderatssitzung vom 2. Mai 1862 referierte der Bürgermeister über den Verlauf der Audienz und über die günstige Lage, in die die Real¬ schulangelegenheit nun geraten sei?). V. Die selbständige Unterrealschule 1863—1872 Mit allerhöchster Entschließung vom 9. Oktober 1862 wurde die Umwandlung der zweiklassigen unselbständigen in eine dreiklassige selb¬ ständige Unterrealschule verfügt. Der Kaiser hatte angeordnet, daß die Zahl der Lehrpersonen, Direktor und Religionslehrer eingeschlossen, auf sieben festgesetzt') und daß die Erfordernisse für die Gehälter, Dezennal¬ zulagen und Pensionen dem Studienfonds entnommen werden. In der Gemeinderatssitzung vom 4. November 1862 wurde diese für Steyr so bedeutsame und verheißungsvolle Verfügung feierlich zur Kenntnis gebracht und der Gemeinderat bekundete seine Dankbarkeit durch Erheben von den Sitzen!). Schulrat Adalbert Stifter unterzog am 4. Juli 1863 die Realschule kurz vor ihrer Trennung von der Hauptschule einer eingehenden In¬ spektion'). Laut Weisung des Staatsministeriums wurde die Schule nach dem Lehrplan für Realschulen vom Jahre 1851 organisiert, die Bildung eines Lokalschulfonds angeordnet und die Höhe des Schulgeldes auf 10 fl ö. W. festgelegt'). 1) Dgl. auch Willner, Annalen, S. 470 (1862). 2)Archiv Steyr, Ratsprotokolle 1862, S. 150. 3)Diese waren: Direktor Josef Berger, Religionslehrer Josef Schwanin¬ ger, Franz Gailing, Wilhelm Kukula, Josef Sadtler Simon Strohmayr und Josef Wurzinger. Dazu kam noch der Gesangslehrer Josef Gilhofer. 4) Archiv Steyr, Ratsprotokolle 1862, S. 585. 5)Die Inspektion aller Schulen der Stadt nahm volle ja Tage in Anspruch Die Unterrealschule inspizierte er am 4. Juli 1865 von ¾8 Uhr bis 12 Uhr und von 1 Uhr bis ¾6 Uhr. Stifter bezeichnete diesen Tag als den stärksten während der ganzen Inspektion. Ofner, S. 25. Erl. d. Staatsministeriums vom 17. Oktober 1862, Zl. 11077 C. U. Die Errichtung von Lokalschulfonds war durch die kaiserliche Verordnung vom 2. März 1851, Zl. 2040, RGBl. Nr. 70, angeordnet worden. Diese Fonds bil¬ deten jedoch keinen integrierenden Bestandteil des Gemeindevermögens, sondern ein eigenes Zweckvermögen mit selbständiger Verwaltung unter der Kontrolle der Landesschulbehörde. Halma=Schilling, I., S. 700. das Vermögen des Lokalschul¬ fonds in Steyr betrug im Jahre 1867 2077 fl 74 kr, 1875 11,000 ffl 84 rk, 1885 21.209 fl 98 kr, 1895 51.515 fl 52 kr, 1900 82.285 K 61 h und 1911 115.170 K 64 h ö. W. Der durchschnittliche Vermögenszuwachs betrug in den letzten Jahren pro Jahr zirka 5000 Kronen.
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