23 rei die Weisung, über die Beistellung des Lokals und der Lehrmittel für die dritte Klasse, über den Gehalt für den neuen provisorischen Direktor und über die Aufbesserung der Bezüge der Lehrpersonen chlüssig zu werden!). Es kam aber nicht zur Durchführung diese Provi¬ soriums. Es wurde weder die 3. Klasse eröffnet, noch ein spezieller Sub¬ direktor ernannt. Die Eröffnung einer selbständigen Unterrealschule in Steyr konnte erst dadurch ermöglicht werden, daß Steyr in Bezug auf die Errichtung von Realschulen den Provinzhauptstädten gleichgestellt werde, was vom Staatsministerium im September 1861 in Aussicht gestellt wurde?) Steyr war zwar eine bekannte Industriestadt, das „österreichische Bir¬ mingham"), aber keine Kronlandshauptstadt. Die Gemeinde griff dies freudig auf und legte dar, daß Steyr in industrieller Hinsicht der Landeshauptstadt in keiner Weise nachstehe und daß daher die Errichtung der selbständigen Unterrealschule für die Ausbildung des industriellen Nachwuchses der Stadt eine dringende Notwendigkeit sei. Es wurde beschlossen, sich in einem Majestätsgesuch direkt an den Kaiser zu wenden!). realschule in Stepr einstweilen, bis die Mittel zur vollständigen Trennung dieser Unterrealschule von der Hauptschule und zur Umgestaltung derselben in eine elbständige Unterrealschule gesichert sein werden, eine provisorische Einrichtung getroffen, mit Beginn des Schuljahres 1861/62 der dritte Jahrgang eröffnet und ohne die Verbindung der hiernach erweiterten Unterrealschule mit der Haupt¬ schule sofort formell aufzuheben, die Oberleitung der drei Realschulklassen in didaktischer, pädagogischer, disziplinärer und ökonomischer Beziehung einemfür selbständige Realschulen geprüften technischen Lehrer provisorisch übertragen wer¬ den. Demzufolge haben Sie, ohne daß in dem Genuß Ihrer bisherigen Bezüge die geringste Aenderung einzutreten haben wird, vom künftigen Schuljahr nur die Direktion der Hauptschule wie früher unter der Oberaufsicht und Ober¬ im leitung der Schuldistriktsaufsicht, bzw. der Diözesanschulbehörde zu führen, übrigen aber, vom obigen Zeitpunkt angefangen, aus jeder Beziehung zur Unter¬ realschule zu treten. Ueber den Zeitpunkt der Geschäftsübergabe an den neu zu bestellenden Direktor der Realschulklassen wird Ihnen seinerzeit die weitere Mit¬ teilung zugehen.“ Archiv Steyr, Akten der Hauptschule. Es ist dies das erste amtliche Schriftstück, in dem Steyr die Aussicht auf eine selbständige Unterreal¬ schule und damit auf eine Mittelschule geboten wird. 1)Der gleiche Erlaß (vom 18. April 1861, Zl. 7572) war an die Stadt¬ gemeindevorstehung Steyr ergangen; Archiv Steyr, Ratsprotokolle 1861, S. 215 Sitzung des Gemeinderates vom 5. Mai 1861. In diesem Erlaß ist noch einmal von Dr. Kauer bezüglich der Uebernahme der Direktorstelle die Rede. Von wei¬ teren Verhandlungen mit ihm findet sich in den Akten nichts mehr. Dr. Kauer hat diese Stelle nie angetreten. 2) Erlaß des Staatsministeriums vom 25. September 1861, Zl. 5767/499. Referat hierüber in der Sitzung des Gemeinderates vom 10. Februar 1862. Ar¬ chiv Steyr, Ratsprotokolle 1862. Manche Städte in anderen Kronländern hatten diese Begünstigung bereits erhalten und dies bildete bei den Bitten Steprs ein Präjudiz. Dgl. Mitteilung der Statthalterei an die Stadt Steyr vom 29. Sep¬ tember 1862, Zl. 16248. Archiv Steyr, Akten der Hauptschule. 3)5. Jahresbericht der Realschule Steyr 1872/75, S. 19. 4) Archiv Steyr, Ratsprotokolle 1862, S. 90, Sitzung des Emeinderates vom 10. Februar 1862.
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