17 aber gerade auf die Einrichtung dieser zweiklassigen unselbstän¬ digen Unterrealschulen ziemlich viel Wert gelegt. Sie waren Lokalanstalten und leisteten vieles in der Heranbildung eines gut geschulten Gewerbestandes und für ihre Finanzierung brauchte der Studienfonds nicht in Anspruch genommen werden. Für sie mußte der Schulfonds, bzw. die Gemeinde aufkommen und dadurch erklärt es sich, warum die Errichtung selbständiger dreiklassiger Unterrealschulen nur zögernd bewilligt wurde. Es drehte sich nicht um die Anfügung einer dritten Klasse, das hätte nicht viel bedeutet, es drehte sich vielmehr um eine juridische Neuschöpfung mit Inanspruchnahme des Studienfonds. Die Ent¬ wicklung der Mittelschule in Steyr bietet hiefür ein geradezu klassisches Beispiel. Bezüglich der Erhaltung der zu gründenden Realschulen wurde bestimmt, daß die Beträge für die Bezüge und Pensionen der Lehrkräfte demStudienfonds entnommen werden sollten, allen übrigen Aufwand aber, wie Beistellung der notwendigen Lokalitäten, der Bedienung, Be¬ heizung, Beleuchtung, Einrichtung etc. mußten die Gemeinden leisten. IV. Die unselbständige zweiklassige Unterrealschule in Steyr 1849—1863 Als Ausfluß der Aenderungen im österreichischen Schulwesen aus dem Jahre 1848 finden wir in Steyr seit 1849 eine zweiklassige, unselb¬ ständige Unterrealschule, die aus dem zweiten Jahrgang der vierten Hauptschulklasse herausgewachsen ist und auch weiterhin mit der Haupt¬ schule in Verbindung blieb!). Der Direktor der Kreishauptschule war zugleich der Leiter der Unterrealschule'). Auch wenn die Unterrealschule mit der Kreishauptschule in Verbindung stand, so war sie doch eine von ihr Verschiedene Anstalt, die ihr besonderes Eigenleben führte. Sie ist aber auch nicht identisch mit dem ehemaligen zweiten Jahrgang der vierten Hauptschulklasse. Die Verbindung der unselbständigen Realschule mit der Kreishauptschule hatte nicht nur den Zweck der Verbilligung und Vereinfachung in der Schulverwaltung, sondern auch die Sicher¬ 1)Die einzige primäre Quelle, die darüber berichtet, ist das Ehrenbuch der Hauptschule in Stepr in dem vom Jahre 1824 an bis 1865 alle Schüler einge¬ tragen sind, die ein Zeugnis mit Vorzug erhalten hatten. In diesem Buch findet man für das Jahr 1847/48 und 1848/49 noch die Schüler des zweitenJahr¬ ganges verzeichnet. Im Schuljahr 1849/50 fehlt die g. Hauptschulklasse und der 2. Jahrgang, dafür erscheint die 1. und 2. Klasse der Unterrealschule auf. Zu Abschluß des Sommerkurses vom 5. August 1865 ist die Unterrealschule im 7 Ehrenbuch das letzte Mal erwähnt. In diesem Jahre wurde die Unterrealschule dreiklassig und selbständig. Die Kreishauptschule war bis 1855 dreiklassig, ab Schuljahr 1855/56 wieder vierklassig. Archiv Steyr, D i 1—87. 2) Der erste und einzige Direktor der unselbständigen Unterrealschule war Anton Haasbauer, der von 1847—1868 Direktor der Hauptschule war. 2
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