10. Hochgradige Nervosität: 3 (1.1 %). 11. Kurzsichtigkeit 25 (14.4 %), Weitsichtigkeit 3 (1.7 %), Astigmatis¬ mus 2 (1.1 %), künstliches Auge 1 (0.07), narbige Hornhauttrübung 1 (0.0 %). 12. Schwerhörigkeit 1 (0.0 %). 13. Hautkrankheiten: Eczema chronicum I (0.07), ausgedehnte Branonarben 1 (0.0 %). 14. Sonstige krankhafte oder abnormale Zustande: Stoliose (1.7 %), Versteifung des Ellbogengelentes 1 (0.07), Linkshändigkeit (4.0 %). XIII. Die Raumschwierigkeiten der Alstatt. Auch im heurigen Schuljahr ist in den durch die Raumnot ver¬ ursachten unleidlichen Verhältnissen keine Wendung zum Besseren ein¬ getreten. Noch immer mussen Raume, deren gesundheitliche Gefahren für Schüler und Lehrer jedem Einsichtigen klar sino, zum Unterricht benutzt werden, noch immer mussen wertvolle Sammlungen auf engem Platz zusammengedrängt bleiben, noch immer herrscht das Uebel der Wanderklassen mit den mannigfachen erziehlichen und unterrichtlichen Schaden. Wohl wird nach wie vor vom B.=Min. s. Unt., wie dem Direktor bei einer diesbezüglichen Vorsprache versichert wurde, der Neubau des Anstaltsgebäudes in den jährlichen Voranschlag eingesetzt, doch war eine Genehmigung infolge der bundesfinanziellen Lage bisher nicht zu erzielen. Einen zumindest vorläufigen Ausweg wurde unter diesen Um¬ standen die Zuweisung der Räume der im Anstaltsgebäude unter¬ gebrachten Volksschule vieren, worauf bereits wiederholt an ma߬ gebender Stelle hingewiesen wurde. XIV. Schule und Haus. 1. Elternvereinigung. An Stelle der früheren Elternvereinigung bildete sich im heurigen Schuljahr ein Verein mit dem Namen „Elternvereinigung am Bundes¬ realgymnasium in Steyr. Die Satzungen wurden von einem Unter¬ ausschuß der früheren Elternvereinigung vorberaten und zu Beginn des Schuljahres zur Genehmigung eingereicht, worauf vom Sicherheits¬ direktor für Oberösterreich der Bescheid vom 6. Oktober 1936, S. Zl. 6905/2. Ver. - 1930, eintraf, daß die Bildung des Vereines im Sinne des Vereinsgesetzes vom 15. November 1807, R.=G.=Bl. Nr. 134, nicht untersagt wurde. Im Einvernehmen mit dem abtretenden Ausschuß der früheren Elternvereinigung, der am 22. September und am 22. Oktober noch zu Sitzungen zusammengetreten war, wurden klassenweise Versammlungen der Eltern einberufen, um den Inhalt der Satzungen bekanntzumachen, die Wahlen für den Ausschuß durchzuführen und gleichzeitig Fragen pädagogischer Art in freier Aussprache zu erörtern. Diese Versamm¬ lungen fanden für die Eltern der 8. Klasse am 3. November, für die der
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2