58. Jahresbericht des Bundesrealgymnasiums Steyr 1933/34/35

wurden am 12. Februar 1935 beim Heldendenkmal 2 Lichtbilder ange¬ bracht, deren Rahmen von Herrn Prof. Hans Gerstmayr verfertigt wurden. 3. Dr.=Dollfuß=Denkmal. Durch das Zusammenwirken mit der Vaterländischen Front, Stadt=, bezw. Gauleitung Steyr, wird es voraussichtlich möglichein, während der kommenden Hauptferien einen Teil der wertvollen, noch aus der Klosterzeit des Schulgebäudes stammenden Stuckarbeiten bloßzulegen, um den Rahmen eines wurdigen Denkmales für den unvergeßlichen Bundeskanzler Dr. Engelbert Dollfuß zu schaffen. 4. Zeitschrift „Jung=Oesterreich. Die vaterländische Zeitschrift „Jung=Oesterreich fand sofort bei Erscheinen zahlreiche Abnehmer, die sich durch die innere Werbekraft des Dargebotenen bis auf gegenwärtig 122 ständige Bezieher ver¬ mehrten. 5. Politische Vergehen, Ahndungen. Es ist hier am Platze, auch die Gegenströmungen zu streifen, gegen welche die vaterländische Erziehung anzukämpfen hatte. Das Nachwirren der politischen Verhetzung, welcher die Schuljugend im früheren hem¬ mungslosen Parteiengetriebe ausgesetzt war, namentlich aber der un¬ günstige Einfluß, den der Umgang mit gewissenlosen, außer dem Macht¬ bereich der Schule stehenden Elementen, in vereinzelten Fallen aber auch das Elternhaus, ausubten, brachten es mit sich, daß in den Jahren 1933/34 und 1934/35 eine Reihe von Schülern wegen politischer Ver¬ gehen in Disziplinar=Untersuchung gezogen und bestraft werden mußten. Eine im Herbst 1934 von der Schule und eine im Jänner 1935 von der Elternvereinigung ausgegebene Wertschrift über die Folgen bei politischen Vergehen rarte die verantwortlichen Aufseher der Schuler über die Gefahren auf, welche aus mangelnder Aufsicht entstehen konnen. Es sei an dieser Stelle nochmals in Erinnerung gebracht, daß alle Schuler, gleichviel welcher Staatszugehörigkeit, die österreichischen Schul¬ vorschriften genauestens zu beobachten haben und daß jedes Zuwider¬ handeln, sowohl während des Unterrichtsbetriebes, wie auch während der Ferialzeit von der Schule geahndet werden muß. Wenn die Eltern, wie es die Schule tut, ihre Kinder immer wieder eindringlich vor jeder Betätigung für verbotene politische Parteien und vor jeder Art der Teilnahme an politischen Demonstrationen warnen und, was noch weit wichtiger ist, die Bestrebungen der Schule auf Weckung und Vertiefung wahrer Liebe zum österreichischen Vaterland und freudiger Pflege osterreichischen Wesens unterstützen, so wird das Kapitel „Ahndung politischer Vergehen valo der Vergangenheit an¬ gehören. IX. Gesang und Wusik. Außer dem pflichtigen, lehrplanmäßigen Gesangsunterricht in den 3 unteren Klassen fand die gefängliche und musikalische Ausbildung der Schuler und Schülerinnen ihre Pflege in den unverbindlichen Uebungen des Chorgesanges und Kirchenchores sowie in den Orchesterubungen. Sind die Teilnehmerzahlen (im Chorgesang 1933/34 19 Schuler und 52 Schülerinnen, 1934/35 20, bezw. 41; im Kirchenchor 1933/34 31

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