57. Jahresbericht des Bundesrealgymnasiums Steyr 1932/33
eine genügende Leistung durch ein „Sehr gut“ in einem anderen ver¬ bindlichen Gegenstande ausgeglichen werden) und die auch den fremd¬ sprachlichen Unterricht mit Erfolg besucht haben, können in die nächst¬ höhere Klasse der Mittelschule, an der die gleiche Fremdsprache (Lat. bezw. Franz.) gelehrt wird, ohne Aufnahmsprüfung übertreten. Dies gilt auch für Schüler solcher Hauptschulen, die nicht in zwei Klassenzügen geführt werden, wenn sie „von der Lehrer¬ konferenz als besonders „leistungsfähig“ bezeichnet werden. 3. Wiederholungs=, Nachtrags= und die Aufnahms¬ prüfungen für höhere Klassen (2. bis 8.) werden am Donnerstag, den 14., und Freitag, den 15. September, abgehalten. Nur jene Schüler(innen), welche eine dieser Prüfungen ablegen müssen, haben sich bereits am Donnerstag, den 14. September, um 8 Uhr in der Anstalt einzufinden und sich in der Direktionskanzlei zu melden. 4. Am Samstag, den 16. September, vor 8 Uhr, haben sich sowohl die bisherigen, als auch die in die erste und in eine höhere Klasse neu aufgenommenen Schüler(innen) in den — betreffenden Klassenzimmern zur Einschreibung und zur Entgegen¬ nahme von Weisungen für das neue Schuljahr einzufinden. 5. Montag, den 18. September, findet um 8 Uhr der Er¬ öffnungsgottesdienst statt. 6. Dienstag, den 19. September, beginnt um halb 8 Uhr der regelmäßige Unterricht. 7. Nach den gegenwärtigen Bestimmungen beträgt das Schulgeld für das Halbjahr 40 Schilling, der Beitrag für Anschaffung von Lehrmitteln und der für körperliche Ertüchtigung je .8 Schilling, zusammen 16 Schilling; die Aufnahmstaxe für jeden neu ein¬ tretenden Schüler 4 Schilling. Doch können brave und fleißige Schüler(innen) die Befreiung von der Entrichtung des ganzen, hal¬ ben, von drei Vierteln oder sieben Achteln des Schulgeldes und ebenso der vorgenannten Taxen bei mindestens „gutem" Betragen und „genügendem Fortgange erlangen, wenn die zu ihrer Erhaltung Verpflichteten mit einem glaubwürdig (behördlich) bestätigten Zeug¬ nisse nachweisen können, daß ihnen die Bestreitung des ganzen oder des teilweisen Schulgeldes nicht ohne empfindliche Entbehrungen möglich wäre. Das Nähere wird zu Beginn eines jeden Semesters den Schüler (innen) bekanntgegeben. 8. Sämtliche Schüler(innen) der Anstalt bekommen am Be¬ ginn des Schuljahres aus der „Unterrichtsbücherei" die Lehr¬ bücher zur Verfügung gestellt. 9. Bezüglich der Unterkunft auswärtiger Schüler (innen) sowie über Schulangelegenheiten überhaupt ist die Direktion jederzeit gerne zu Auskünften bereit. 42
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