57. Jahresbericht des Bundesrealgymnasiums Steyr 1932/33

linger Erich, Kreiner Leo, Krenn Edeltraud, Lebisch Henriette, Mally Pfeiffer Hildegard, Mally Johann, Moringer Leopold, Pace Otto, Hubert, Pinsker Irmgard, Radinger Stephan, Reder Erich, Reisner Theodor, Reiter Manfred, Ricica Marie, Schaden Hermann, Ste¬ phan Kurt, Straznicky Vera, Wanek Frieda, Weinberger Alois, Wimmer Hildegard, Zeilberger Philomena, Zimmermann Brunhilde, Zwettler Gertrud. XII. Kundmachung für das nächste Schuljahr 1933/34. Die Eröffnung des nächsten Schuljahres 1933/34 erfolgt am 14. September 1933. 1. An diesem Tage können noch zwischen 8 und 9 Uhr Auf¬ nahmen von Schülern und Schülerinnen in die 1. Klasse erfolgen. Die Aufnahmsprüfung schließt sich sofort an die Anmeldung an. Für die Aufnahme sind erforderlich: 1. der Tauf= oder Geburts¬ schein; 2. der Heimatschein; 3. eine Schülerbeschreibung seitens der zuletzt besuchten Schule, welche von der betreffenden Schulleitung rechtzeitig vor Beginn der Aufnahmsprüfung an die Direktion ein¬ zusenden ist. Die Aufnahmsprüfung, welche im Sinne des Erlasses des Unterrichtsamtes vom 14. Mai 1919, Zl. 9616, vorgenommen wird, erstreckt sich auf das Lehrziel der 4. Volksschulklasse und besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung umfaßt zwei Aufsätze: einen freien Aufsatz, der sich auf den Lebenskreis des Schülers bezieht, oder eine Bildbeschreibung, und zweitens eine Nacherzählung. Schriftliche Wort= und Satz¬ analysen sowie Diktate entfallen. Für die schriftliche Rechenprüfung werden vier angewandte Rechenaufgaben mit ganzen Zahlen gestellt. Bei der mündlichen Prüfung aus der Unterrichtssprache und aus Rechnen werden neben Kenntnis= auch Denkfragen gestellt: Bild¬ beschreibungen, Inhaltsangaben von Lesestücken, Fragen aus der Satzlehre, einfache Wort= und Begriffserklärungen; aus dem Rechnen einfache Kopfrechenbeispiele. 2. Schüler von anderen Anstalten, die in eine höhere (2. bis 8. Klasse) eintreten wollen, haben sich am 16. September vor¬ mittags in der Direktionskanzlei in Begleitung ihrer Eltern oder deren Stellvertreter unter Vorlage des Tauf= oder Geburtsscheines, des Heimatscheines und des mit Abgangsklausel versehenen letzten Jahreszeugnisses anzumelden. Schüler des ersten Klassenzuges der Hauptschule, deren Jahreszeugnis einen mindestens guten Gesamterfolg nachweist (ein guter Gesamterfolg ist dann gegeben, wenn das Jahreszeugnis in allen verbindlichen Gegenständen mindestens die Note „gut“ aus¬ weist; nur in den Gegenständen Z, Schr, Ha, Ges und Kü kann 41

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