57. Jahresbericht des Bundesrealgymnasiums Steyr 1932/33
Es soll wieder jener oft verbreiteten Ansicht entgegengetreten wer¬ den, daß häufiges Nachfragen den Lehrern lästig falle. Im Gegen¬ teil, denn gerade durch öftere gegenseitige Besprechungen kann die Eigenart des Schülers richtig erfaßt und dann richtig beurteilt werden. Die Eltern mögen daher die Sprechstunden und die Sitzungen der Elternvereinigung fleißig benützen; auch zu anderen Zeiten werden die Lehrer Eltern, die an den Sprechtagen verhindert sind, nach Möglichkeit gerne Auskunft erteilen. Mit diesen Erkundigungen sollen die Eltern möglichst bald nach dem Beginne des Schuljahres einsetzen. Nachfragen unmittelbar vor Schluß des Schuljahres können keine Erfolge bringen und sind daher zumeist wertlos. IX. Schulgeschichte. Das Schuljahr 1932/33 wurde am 16. September 1932 mit 15 Klassenabteilungen (8 Stamm= und 7 Parallelklassen) eröffnet. Am 16. und 17. September fanden die Aufnahms=, Wiederholungs¬ und Nachtragsprüfungen sowie die Einschreibung aller bisherigen Schüler und Schülerinnen der Anstalt statt. Am 19. September wurde in der Vorstadtpfarrkirche der Er¬ öffnungsgottesdienst abgehalten; am selben Tage fand auch die Er¬ öffnungskonferenz statt. Der regelmäßige Unterricht begann am Dienstag den 20. September 1932. Die Führung des Handarbeitsunterrichtes für Knaben in der 1. Klasse in zwei, in der 2. und 3. Klasse in je drei Abteilungen und für Mädchen in der 1., 2. und 3. Klasse in je zwei Ab¬ teilungen und in der 4. Klasse in einer Abteilung wurde mit dem Erlasse des Unterrichts=Ministeriums vom 21. Dezember 1932, C Zl. 33.272/II/8, vom o.=ö. Landesschulrate mit Erlaß vom 29. De¬ zember 1932, Zl. 3098/32, für das Schuljahr 1932/33 bewilligt. Die Erteilung des Unterrichtes in Freihandzeichnen in den beiden Klassen in vier Abteilungen wurde auf Grund des Ministerial¬ Erlasses vom 20. April 1932, Zl. 11.842/II/8, bezw. mit Erlaß des o.=ö. L. S. R., Zl. 2602/16 vom 13. Oktober 1932, bewilligt. Die Einrichtung des unverbindlichen Unterrichtes für 1932/33 wurde mit Ministerial=Erlaß vom 31. Oktober 1932, Zl. 28.905/II/7, bezw. mit Erlaß des o.=ö. L. S. R. vom 19. November 1932, Zl. 565/5, genehmigt. Vom 26. bis 29. September wurde die schriftliche und am 4. Oktober die mündliche Herbstreifeprüfung unter dem Vorsitze des Direktors Hofrat Klemens Aigner vom Bundesgymnasium in Linz vorgenommen. Am 1. Oktober fand die schulärztliche Untersuchung jener Schü¬ ler(innen) statt, welche für eine Befreiung von der Teilnahme an den körperlichen Uebungen in Betracht kamen. 30
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