7. Klasse: Bodingbauer Johann, Christoph Franz, Danninger Gustav, Doppler, Anton, Exler Viktor, Graßt Hemma, Hubmer Hermann, Inselsbacher Emilie, Jungmair Alfred, Kollinger Erich, Kreiner Leo, Krenn Edel¬ traud, Lebisch Henriette, Mally Hans, Mally Hildegard, Moringer Leopold, Pace Otto, Pfeiffer Hubert, Pinster Irigaro, Radinger Stefan, Reisner Theodor, Reiter Manfred, Ricica Marie, Schaden Hermann, Stephan Kurt Straznicty Vera, Wagner Julius, Wanet riederike, Wania Rudolf, Weinberger Alois, Wimmer Hildegaro, Zeil¬ berger Philomenar, Zimmermann Brunhilde, Zweitler Gertrude. 3. Klasse: Bauer Rudolf, Bednar Hans, Faatz Hertar, Fleischhacker, Karl, Gartner Hermann, Hartl Franziska, Kaltenegger Ilse, Knara Heimur, Leberstorfer Josef Leithmayer Ernst Leitner Albert, Messenbock Robert, Pirtlbauer Josef, Ratzinger Hans, Reithoffer Wilhelm, Riedler Gottfried, Schmidt Johann, Schuh Margarete, Steiner Haus, Wawra Johann. Kil. Kundmachung für das nächste Schuljahr 1332783. Die Eröffnung des nächsten Schuljahres 1932/33 erfolgt am 16. Sep¬ tember 1932. 1. An diesem Tage konnen noch zwischen 8 und 9 Uhr Auf¬ nahmen von Schulern und Schülerinnen in die 1. Klasse erfolgen. Die Aufnahmsprüfung schließt sich sofort an die Anmeldung an. Für die Aufnahme sind erforderlich: 1. der Tauf= oder Geburtsschein; 2. der Heimatschein; 3. eine Schulerbeschreibung seitens der zuletzt besuchten Schule, welche von der betreffenden Schulleitung rechtzeitig vor Beginn der Aufnahmsprüfung an die Direktion einzusenden ist. Die Aufnahmsprüfung, welche im Sinne des Erlasses des Unter¬ richtsamtes vom 14. Mai 1919, Zl. 9616 vorgenommen wird, erstreckt sich auf das Lehrziel der 4. Volksschulklasse und besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung umfaßt zwei Aufsatze: einen freien Aufsatz, der sich auf den Lebenstreis des Schulers bezieht oder eine Bildbeschreibung, und zweitens eine Nachherzahlung. Schriftliche Wort= und Satzanalysen sowie Diktate entfallen. Für die schriftliche Rechenprüfung werden vier angewandte Rechenaufgaben mit ganzen Zahlen gestellt. Bei der mündlichen Prüfung aus der Unterrichts¬ sprache und aus Rechnen werden neben Kenntnis= auch Dentfragen gestellt: Bildbeschreibungen, Inhaltsangaben von Lesestucken, Fragen aus der Satzlehre, einfache Wort= und Begriffserklärungen; aus dem Rechnen ein¬ fache Kopfrechenbeispiele. 2. Schuler von anderen Anstalten, die in eine hohere (2. bis 8. Klasse) eintreten wollen, haben sich am 16. September vormittags in der Direktionskanzlei in Begleitung ihrer Eltern oder deren Stellver¬ treter unter Vorlage des Tauf= oder Geburtsscheines, des Heimatscheines
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