sieben Achteln des Schulgeldes und ebenso der vorgenannten Taxen bei mindestens „guter Betragen und genügendem Fortgange erlangen, wenn die zu ihrer Erhaltung Verpflichteten mit einem glaubwürdig (behördlich) bestätigten Zeugnisse nachweisen können, daß ihnen die Bestreitung des ganzen oder des teilweisen Schulgeldes nicht ohne emp¬ findliche Entbehrungen möglich wäre. Das Nähere wird zu Beginn eines jeden Semesters den Schüler (innen) bekannt gegeben. 8. Sämtliche Schüler (innen) der Anstalt bekommen am Beginn des Schuljahres aus der „Unterrichtsbücherei" die Lehrbücher zur Verfügung gestellt. 9. Bezüglich der Unterkunft auswärtiger Schüler (innen) sowie über Schulangelegenheiten überhaupt ist die Direktion jederzeit gerne zu Aus¬ künften bereit. Schlußwort. Am Schlusse dieses Berichtes bringt der Berichterstatter vor allem dem Bundesministerium für Unterricht, dem o.=ö. Landesschulrate, der Stadtgemeinde Steyr als Schulerhalterin, die auch heuer wieder die Herausgabe dieses 55. Jahresberichtes ermöglichte, der Elternvereinigung, weiters den Steyrer und Linzer Tagesblättern und allen Freunden und Gönnern für die vielseitige Förderung, für das große Interesse und Wohl¬ wollen der Anstalt gegenüber den aufrichtigsten und wärmsten Dank zum Ausdrucke. Steyr, am 11. Juli 1931. A. Rimmer, Direktor. 40
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