55. Jahresbericht des Bundes-Realgymnasiums Steyr 1930/31

8. Klasse: Aichinger Maria, Baumgartner Richard, Bihlmeier Karl, Birner Margarete, Derfler Luise, Häuslmayer Erna, Künzel Marie, Metz Anna, Oser Gerda, Oettl Maria, Perkounig Zäzilia, Peter Hilda, Rag¬ gantz Margarete, Reder Gertrude, Reuschel Ingeborg, v. Schmidt Dorette, Schobermayr Margarete, Sieghartsleitner Marianne, Stau¬ dinger Berta, Stephan Helga, Trojak Anna, Voggeneder Frieda, Weixel¬ baumer Emil Privatisten: Danner Johann, Duchatschek Ludwig, Enzelmüller Karl, Hann Franz, Sauberer Franz Schanovsky Johann, Springer Marie. XIII. Kundmachung für das nächste Schuljahr 1931/32. Die Eröffnung des nächsten Schuljahres 1931/32 erfolgt am 16. Sep¬ tember 1931. 1. An diesem Tage beginnen um 8 Uhr die Aufnahms¬ prüfungen in die 1. Klasse der für den Herbsttermin vorge¬ merkten Schüler und Schülerinnen. 2. Schüler von anderen Anstalten, die in eine höhere (2. bis 8. Klasse) eintreten wollen, haben sich am 16. September vormittags in der Direktionskanzlei in Begleitung ihrer Eltern oder deren Stellver¬ treter unter Vorlage des Tauf= oder Geburtsscheines, des Heimatscheines und des mit der Abgangsklausel versehenen letzten Jahreszeugnisses anzu¬ melden. 3. Wiederholungs=, Nachtrags= und die Auf¬ nahmsprüfungen für höhere Klassen (2. bis 8.) werden am Mittwoch, den 16., und Donnerstag, den 17. September, abgehalten. Nur jene Schüler (innen), welche eine dieser Prüfungen ablegen müssen, haben sich bereits am Mittwoch, den 16. September, um 8 Uhr in der Anstalt einzufinden und sich in der Direktionskanzlei zu melden. 4. Am Donnerstag, den 17. September, vor 8 Uhr, haben sich sowohl die bisherigen, als auch die in die erste und in eine höhere Klasse neu aufgenommenen Schüler (innen) in den betref¬ fenden Klassenzimmern zur Einschreibung und zur Entgegennahme von Weisungen für das neue Schuljahr einzufinden. 5. Freitag, den 18. September, findet um 8 Uhr der Eröffnungs¬ gottesdienst statt. 6. Samstag, den 19. September, beginnt um halb 8 Uhr der regel¬ mäßige Unterricht. 7. Nach den gegenwärtigen Bestimmungen beträgt das Schulgeld für das Halbjahr 24 Schilling, der Beitrag für Anschaffung von Lehrmitteln und der für die körperliche Ertüchtigung je 4.80 Schilling, zusammen 9.60 Schilling; die Aufnahmstaxe für jeden neu eintretenden Schüler die 2.40 Schilling. Doch können brave und fleißige Schüler (innen) Befreiung von der Entrichtung des ganzen, halben, von drei Vierteln oder 39

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