1929 Gärber Hermann, Holub Bruno, Holub Elisabeth und Holub Günter sowie Brandtner Felix des Maturajahrganges 1924 die reformgymnasiale Reifeprüfung mit gutem Erfolge ab. Die schriftlichen Prüfungen fanden am 3. Oktober und die münd¬ lichen am 11. Oktober 1930 unter dem Vorsitze des Hochw. Herrn Hof¬ rates Prälaten Dr. Johann Zöchbauer, Direktors des bischöflichen Gymnasiums in Linz, statt. II. Februartermin 1931. In diesem Termine unterzogen sich drei im Sommertermine auf 6 Monate reprobierte Abiturienten, ferner mit Bewilligung des o.ö. L. S. R. vom 8. Mai 1930, Zl. 1466/2 der Externist Weinberger Otto aus Wien der Realschulreiferufung und schriftlich mit Bewilligung des Bundesministeriums für Unterricht vom 25. November 1930, Zl. 38.357/11/7 der Realschulabsolvent Gabath Hans des Jahrganges 1922 der reformrealgymnasialen Reiseprüfung. Alle Kandidaten mit Ausnahme des Realschulabsolventen wurden r reif erklärt. Die schriftlichen Prüfungen fanden vom 23. bis 27. Februar 1931, die mündlichen am 2. März unter dem Vorsitze des Landesschulinspektors Dr. Franz Hofer statt. III. Sommertermin 1931. In diesem Termine kam die neue, vom Unterrichtsministerium mit dem Erlasse vom 8. Mai 1930, Zl. 10.896 erlassene Reifeprüfungsord¬ nung in Anwendung. Von deren wesentlichsten Bestimmungen sei hervor¬ gehoben, daß es von nun an den Abiturienten frei steht, eine Hausarbeit vorzulegen, die, soferne sie den vorgeschriebenen Bedingungen entspricht, den Prüfling von der Ablegung eines Teiles der mündlichen Prüfung insoweit enthebt, als diese auf ein Prüfungsgespräch über das Stoffgebiet der Hausarbeit eingeschränkt wird. Die schriftlichen Reifeprüfungen umfassen am Realgymnasium a) einen deutschen Aufsatz nach freier Wahl zwischen drei verschiedenen Themen; b) eine Uebersetzung aus dem Lateinischen ins Deutsche; c) eine Uebersetzung aus der lebenden Fremdsprache (Englisch) ins Deutsche oder einen leichten Aufsatz in dieser Fremdsprache am Realgymnasium, Form A, bezw. einen nicht zu schwierigen Aufsatz in der lebenden Fremd¬ sprache oder eine Uebersetzung aus dem Deutschen in diese Fremdsprache am Realgymnasium, Form C; d) eine mathematische Arbeit. Die mündliche Prüfung besteht nunmehr aus drei Teilprüfungen, deren Gegenstände sich der Prüfling selbst aus der sprachlich=historischen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gruppe derart wählen kann, daß nicht alle drei Gegenstände eine der beiden Gruppen angehören. A. Verzeichnis der Reifeprüfungs=Hausarbeiten: Im Sommertermine 1931 wurden folgende Hausarbeiten vor¬ gelegt: 1. Schobermayr Margarete: „Das vierte Buch des Aeneis. Uebersetzung und Erklärung mit Hinweisen auf Schillers Uebersetzungstechnik. 2. Hann Franz (Priv.): „Das Lied innerhalb der Arbeiterschaft“. 3. Sauberer Franz (Priv.): „Nach Stambul“. Eine Reisebeschreibung. 17
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