54. Jahresbericht des Bundes-Realgymnasiums Steyr 1929/30

XIII. Kundmachung für das nächste Schuljahr 1930/31. Die Eröffnung des nächsten Schuljahres 1930/31 erfolgt am 16. Sep¬ tember 1930. 1. An diesem Tage können noch zwischen 8 und 9 Uhr Auf¬ nahmen von Schülern und Schülerinnen in die 1. Klasse erfolgen. Die Aufnahmsprüfung schließt sich sofort an die Anmeldung an. Für die Aufnahme sind erforderlich: 1. der Tauf= oder Geburtsschein; 2. der Heimatschein; 3. eine Schülerbeschreibung seitens der zuletzt besuchten Schule, welche von der betreffenden Schulleitung rechtzeitig vor Beginn der Aufnahmsprüfung an die Direktion einzusenden ist. Die Aufnahmsprüfung, welche im Sinne des Erlasses des Unter¬ richtsamtes vom 14. Mai 1919, Zl. 9616 vorgenommen wird, erstreckt sich auf das Lehrziel der 4. Volksschulklasse und besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung umfaßt zwei Aufsätze: einen freien Aufsatz, der sich auf den Lebenskreis des Schülers bezieht oder eine Bildbeschreibung, und zweitens eine Nachherzählung. Schriftliche Wort= und Satzanalysen sowie Diktate entfallen. Für die schriftliche Rechenprüfung werden vier angewandte Rechenaufgaben mit ganzen Zahlen gestellt. Bei der mündlichen Prüfung aus der Unterrichts¬ sprache und aus Rechnen werden neben Kenntnis= auch Denkfragen gestellt: Bildbeschreibungen, Inhaltsangaben von Lesestücken, Fragen aus der Satzlehre, einfache Wort= und Begriffserklärungen; aus dem Rechnen ein¬ fache Kopfrechenbeispiele. 2. Schüler von anderen Anstalten, die in eine höhere (2. bis 8. Klasse) eintreten wollen, haben sich am 16. September vormittags in der Direktionskanzlei in Begleitung ihrer Eltern oder deren Stellver¬ treter unter Vorlage des Tauf= oder Geburtsscheines, des Heimatscheines und des mit der Abgangsklausel versehenen letzten Jahreszeugnisses anzu¬ melden. 3. Wiederholungs=, Nachtrags¬und die Auf¬ nahmsprüfungen für höhere Klassen (2. bis 8.) werden am Dienstag, den 16., und Mittwoch, den 17. September, abgehalten. Nur jene Schüler (innen), welche eine dieser Prüfungen ablegen müssen, haben sich bereits am Dienstag, den 16. September, um 8 Uhr in der Anstalt einzufinden und sich in der Direktionskanzlei zu melden. 4. Am Mittwoch, den 17. September, vor 8 Uhr, haben sich sowohl die bisherigen, als auch die in die erste und in eine höhere Klasse neu aufgenommenen Schüler (innen) in den betreffenden Klassenzimmern zur Einschreibung und zur Entgegennahme von Weisun¬ genfür das neue Schuljahr einzufinden. 5. Donnerstag, den 18. September, findet um 8 Uhr der Eröffnungs¬ gottesdienst statt. 6. Freitag, den 19. September, beginnt um halb 8 Uhr der regel¬ mäßige Unterricht. 35

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