54. Jahresbericht des Bundes-Realgymnasiums Steyr 1929/30

Die Klassifikationskonferenzen für das zweite Semester wurden am . Juni, die Schlußkonferenz am 1. Juli abgehalten. Die Aufnahmsprüfungen in die erste Klasse des kommenden Schul¬ jahres 1930/31 wurden am 1. Juli vorgenommen. In der letzten Schulwoche fand, wie alljährlich, eine Ausstellung von Schülerarbeiten des Freihandzeichnen= und des Handfertigkeitsunterrichtes sowie von weiblichen Nadelarbeiten statt. Den katholischen Schülern und Schülerinnen wurde zur hl. Beichte und hl. Kommunion am 30. und 31. Oktober 1929, am 14. und 15. April und am 30. Juni und 1. Juli 1930 Gelegenheit gegeben. Der Gesundheitszustand der Schülerschaft war im abgelaufenen Schuljahre nur im allgemeinen zufriedenstellend, da fast die ganze Zeit bindurch verschiedene Erkrankungen viele Absenzen verursachten. Auch der Gesundheitszustand im Lehrkörper ließ besonders in den Wintermonaten sehr viel zu wünschen übrig. Abgesehen von der oben schon erwähnten schweren Erkrankung des Turnprofessors Hans Pichler waren mehrere Mitglieder durch eine Reihe von Tagen, einige sogar durch mehrere Wochen hindurch erkrankt und daher dienstunfähig. Das Schuljahr wurde gemäß dem Erlasse des Bundesministeriums vom 13. Jänner 1930, Zl. 1199/II/7 am Samstag, den 5. Juli 1930, mit Dankgottesdienst und Zeugnisverteilung geschlossen. * * * Unmittelbar vor Abschluß dieses Berichtes sind Verhältnisse einge¬ treten, welche erhoffen lassen, daß die schon langjährigen Bemühungen, den so dringendst notwendigen Neubau eines Mittelschulgebäudes zu erreichen, in absehbarer Zeit verwirklicht werden. Wie die Anstaltsdirektion und auch das städtische Bauamt in Steyr seit Jahren in ihren wiederholten und eingehenden Berichten dargelegt haben, sind die baulichen Zustände der Anstalt vollkommen unhaltbar geworden. Wohl konnte dank dem besonderen Entgegenkommen des Bun¬ desministeriums für Unterricht, das mit Erlaß vom 6. November 1929, Zl. 26.114/1/3 eine Subvention von 20.000 S für unbedingt notwendige Herstellungen bewilligte, vor allem die Beleuchtungsanlage wesentlich ver¬ bessert und auch noch einige Adaptierungen vorgenommen werden. Trotz¬ dem sind die Zustände als gänzlich unhaltbar zu bezeichnen. Es muß unter anderem nur darauf verwiesen werden, daß die Anstalt, die heute 14 Klassen mit einer Schülerzahl von über 430 aufweist und für Knaben und für Mädchen bestimmt ist, das Gebäude auch noch mit einer Volks¬ schule teilen muß, so daß schon seit Jahren alljährlich drei Wander¬ klassen geführt werden müssen. Die Durchführung der neuen, auf dem Arbeitsunterrichte aufgebauten Lehrpläne ist daher vollkommen un¬ möglich. Dazu kommt noch die ungeheure Schwierigkeit, daß die Stadt¬ gemeinde Steyr, welche auf Grund der rechtsverbindlichen Erklärung vom 12. Juli 1872 Schulerhalterin ist und als solche für alle sachlichen und räumlichen Erfordernisse auszukommen hat, diesen Verpflichtungen in¬ folge ihrer äußerst mißlichen finanziellen Lage nachzukommen nicht mehr imstande ist. Die Direktion hat daher schon seit langem in ihren Berichten die Lösung dieses Vertrages als die unbedingt notwendige Voraussetzung zur Verwirklichung eines Schulneubaues bezeichnet. Die Stadtgemeinde 27

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