54. Jahresbericht des Bundes-Realgymnasiums Steyr 1929/30

— vom 27. November 1929, Zl. 32121: Befreiung von Pflichtgegen¬ ständen wegen körperlicher Gebrechen. vom 13. Jänner 1930, Zl. 1199/II/7, wonach folgende, mit Beginn des Schuljahres 1930/31 in Kraft tretende Ferienordnung erlassen wird: a) Das Schuljahr beginnt an allen Mittelschulen mit dem 16. Sep¬ tember und endet mit dem 15. Juli. Die Hauptferien dauern daher vom 16. Juli bis zum 15. September. Das 1. Halbjahr schließt mit dem Samstag vor dem 16. Februar: das 2. Semester beginnt mit dem darauffolgenden Sonntag, doch sind der Montag und Dienstag schulfrei. Im Laufe des Schuljahres gelten, abgesehen von den Sonntagen sowie den beiden Staatsfeiertagen, folgende Tage als Ferialtage: 1. und 2. November; 8. Dezember; zu Weihnachten die Tage vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Jänner; der 6. Jänner; zu Ostern die Tage vom Mittwoch vor bis einschließlich Dienstag nach dem Östersonntag; Christi Himmelfahrt; zu Pfingsten die Tage vom Samstag vor bis einschließlich Dienstag nach dem Pfingst¬ sonntag; der Fronleichnamstag; der 29. Juni (Peter und Paul); der Landesfeiertag am 15. November; außerdem noch zwei ein¬ zelne Tage, welche frei zu geben die Direktionen das Recht haben. (Direktorstage.) Als Uebergangsmaßnahme wird das laufende Schuljahr 1929/30 ausnahmsweise schon am 5. Juli 1930 geschlossen. vom 23. Jänner 1930, Zl. 37.174/29: Verbot der Verbreitung von Druckschriften an den dem Bundesministerium für Unterricht unterstehenden Schulen und Lehranstalten. vom 31. Jänner 1930, Zl. 3345: Einführung der österreichischen Bundeshymne (von Josef Haydn mit dem Texte von Ottokar Kern¬ stock) in den Schulen. vom 5. Februar 1930, Zl. 31.187/29: Gesuche um Schulgeld¬ ermäßigung, beziehungsweise Belassung. Art der Stempelung. — vom 24. Februar 1930, Zl. 3401: Klassifikation und Schulgeld¬ ermäßigung der Bundesmittelschulen. vom 28. April 1930, Zl. 13.480/II/8: Sicherstellung des Lehrer¬ 10. bedarfes im Schuljahre 1930/31 an Bundesmittelschulen. vom 29. April 1930, Zl. 14.319/11/8: Einrichtung von Assistenzen 11. an Bundesmittelschulen. 12. vom 5. Mai 1930, Zl. 14.320/II/8: Klassenteilungen an Bundes¬ mittelschulen. vom 8. Mai 1930, Zl. 10.896: Neue Vorschrift für die Abhaltung 13. der Reifeprüfungen an den Mittelschulen. - 14. vom 22. Mai 1930, Zl. 10.656/II/7: Klassifikation in den Ueber¬ gangsklassen der siebenjährigen zur achtjährigen Realschule. IX. Schule und Haus. Der Verkehr zwischen Schule und Elternhaus wird einerseits durch die Sprechstunden vermittelt, die größtenteils auf zwei Tage in der Woche zusammengelegt sind, um den Eltern den Verkehr zu erleichtern, anderer¬ 20 5.

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