7. Nach den gegenwärtigen Bestimmungen beträgt das Schulgeld für das Halbjahr 24 Schilling, der Beitrag für Anschaffung von Lehrmitteln und der für die körperliche Ertüchtigung je 4.80 Schilling, zusammen 9.60 Schilling; die Aufnahmstaxe für jeden neu eintretenden Schüler ist 2.40 Schilling. Doch können brave und fleißige Schüler (innen) die Befreiung von der Entrichtung des ganzen, halben, von drei Vierteln oder sieben Achteln des Schulgeldes und ebenso der vorgenannten Taxen bei mindestens gutem Betragen und genügendem Fortgange erlangen wenn die zu ihrer Erhaltung Verpflichteten mit einem glaubwürdig (behördlich) bestätigten Zeugnisse nachweisen können, daß ihnen die Bestreitung des ganzen oder des teilweisen Schulgeldes nicht ohne emp¬ findliche Entbehrungen möglich wäre. Das Nähere wird zu Beginn eines jeden Semesters den Schüler (innen) bekannt gegeben. 8. Sämtliche Schüler (innen) der Anstalt bekommen am Beginn des Schuljahres aus der „Unterrichtsbücherei" die Lehrbücher zur Verfügung gestellt. 9. Bezüglich der Unterkunft auswärtiger Schüler (innen) sowie über Schulangelegenheiten überhaupt ist die Direktion jederzeit gerne zu Aus¬ künften bereit. Schlußwort. Am Schlusse dieses Berichtes hält es der unterzeichnete Direktor für seine Ehrenpflicht, dem oberösterreichischen Landesschulrate, der Stadt¬ gemeinde Steyr sowohl als Schulerhalterin als auch besonders dafür, daß sie durch die Gewährung eines größeren Betrages die Herausgabe dieses 53. Jahresberichtes wieder ermöglichte, der Elternvereinigung, weiters den Steyrer und Linzer Tagesblättern und allen Freunden und Gönnern für die vielseitige Förderung, für das große Interesse und Wohlwollen der Anstalt gegenüber den aufrichtigsten und wärmsten Dank zum Ausdrucke zu bringen. Steyr, am 28. Juni 1929. A. Rimmer, Direktor.
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