52. Jahresbericht des Bundesrealgymnasiums Steyr 1927/28

XIV. Kundmachung für das nächste Schuljahr 1928/29. Die Eröffnung des nächsten Schuljahres 1928/29 erfolgt am 1. Sep¬ tember 1928. 7 1. An diesem Tage können noch zwischen 8 u. 9 Uhr Aufnahmen von Schülern und Schülerinnen in die 1. Klasse erfolgen. Die Aufnahmsprüfung schließt sich sofort an die Anmeldung an. Für die Aufnahme sind erforderlich: 1. der Tauf= oder Geburtsschein; 2. der Heimatschein; 3. eine Schülerbeschreibung seitens der zuletzt besuchten Schule, welche von der betreffenden Schulleitung rechtzeitig vor Beginn der Aufnahmsprüfung an die Direktion einzusenden ist. Die Aufnahmsprüfung, welche im Sinne des Erlasses des Unter¬ richtsamtes vom 14. Mai 1919, Zl. 9616 vorgenommen wird, erstreckt sich auf das Lehrziel der 4. Volksschulklasse und besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung umfaßt zwei Aufsätze: einen freien Aufsatz, der sich auf den Lebenskreis des Schülers bezieht oder eine Bildbeschreibung, und zweitens eine Nacherzählung. Schriftliche Wort= und Satzanalysen sowie Diktate entfallen. Für die schriftliche Rechenprüfung werden vier angewandte Rechenaufgaben mit ganzen Zahlen gestellt. Bei der mündlichen Prüfung aus der Unterrichts¬ sprache und aus Rechnen werden neben Kenntnis= auch Denkfragen gestellt: Bildbeschreibungen, Inhaltsangaben von Lesestücken, Fragen aus der Satzlehre, einfache Wort= und Begriffserklärungen; aus dem Rechnen einfache Kopfrechenbeispiele. 2. Schüler von anderen Anstalten, die in eine höhere (2. bis 7. Klasse) eintreten wollen, haben sich am 1. September vormittags in der Direktionskanzlei in Begleitung ihrer Eltern oder deren Stellver¬ treter unter Vorlage des Tauf= oder Geburtsscheines, des Heimatscheines und des mit der Abgangsklausel versehenen letzten Jahreszeugnisses anzu¬ melden. 3. Wiederholungs=, Nachtrags= und die Auf¬ nahmsprüfungen für höhere Klassen (2. bis 7.) werden am Samstag, den 1. und Montag, den 3. September abgehalten. Nur jene Schüler(innen), welche eine dieser Prüfungen ablegen müssen, haben sich bereits am Samstag, den 1. September um 8 Uhr in der Anstalt einzu¬ finden und sich in der Direktionskanzlei zu melden. 4. Am Montag, den 3. September, vor 8 Uhr haben sich sowohl die bisherigen, als auch die in die erste und in eine höhere Klasse neu aufgenommenen Schüler(innen) in den betreffenden Klassenzimmern zur Einschreibung und zur Entgegennahme von Weisun¬ gen für das neue Schuljahr einzufinden. 5. Dienstag, den 4. September, findet um 8 Uhr der Eröffnungs¬ gottesdienst statt. 42

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