a) Das Schuljahr beginnt an allen Mittelschulen mit dem 1. Septem¬ ber und endet mit dem 28. Juni. Die Hauptferien dauern daher vom 29. Juni bis zum 31. August. b) Das 1. Semester schließt mit dem ersten Samstag im Monate Februar; das zweite Semester beginnt mit dem darauffolgenden Sonntag, doch sind der Montag und Dienstag schulfrei. c) Im Laufe des Schuljahres gelten, abgesehen von den Sonn= und Feiertagen, zu denen auch der 6. Jänner, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, der 1. und 2. November, der 8. Dezember und der Landesfeiertag zu rechnen sind, und den beiden Staatsfeiertagen, noch folgende Tage als Ferialtage: Zu Weihnachten die Tage vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Jänner. Zu Ostern die Tage vom Mittwoch vor bis einschließlich Dienstag nach dem Ostersonntag. Der Samstag vor und der Dienstag nach den Pfingsten. Zwei einzelne Tage, welche freizugeben die Direktoren das Recht haben. 8. vom 21. März 1928, Zl. 8154/II, wornach am 19. November 1928, dem 100. Todestage Franz Schuberts, an allen Mittelschulen eigene Gedenkfeiern zu veranstalten sind. 9. — vom 23. April 1928, Zl. 12.132|II: Weisungen betreffend die Eröffnung von Parallelklassen im Schuljahre 1928/29. 10. vom 23. April 1928, Zl. 11.515/II: Weisungen betreffend die Sicherstellung des Lehrerbedarfes im Schuljahre 1928/29. 11. — vom 4. Mai 1928, Zl. 11.356/II betreffend die Aufnahmsprüfun¬ gen in die höheren Klassen der Mittelschulen. Von nun an können diese Prüfungen nicht nur zu Beginn des neuen Schuljahres, sondern auch am Ende des vorhergehenden Schuljahres abgelegt werden. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann sogar eine Teilung der Prüfung auf beide Termine erfolgen. 12. — vom 1. Juni 1928, B. G. Bl. Nr. 138: Verordnung betreffend die Festsetzung der Lehrpläne für Mittelschulen. X. Schule und Haus. Der Verkehr zwischen Schule und Elternhaus wird vor allem durch die seit Jahren an der Anstalt eingeführten Sprechstunden vermittelt, die auf zwei Tage in der Woche zusammengelegt sind, um den Eltern den Verkehr zu erleichtern. Die seit dem Schuljahre 1919/20 an der Anstalt bestehende „Eltern¬ vereinigung“, die andere äußerst wertvolle Verbindung zwischen Schule und Haus, hatte am 9. November 1927 ihre Vollversammlung, in der für das Schujahr 1927/28 folgender Elternausschuß gewählt wurde: I. a Klasse Dr. Hermann Spängler, Rechtsanwalt; 1. b Klasse Frau Ilse Oser, Primararztensgattin; 2. a Klasse Leopold Hörle, Ingenieur; 2. b Klasse Dr. Rudolf Schneeweiß, Rechtsanwalt; 3. a Klasse Martin 25
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