Fragen aus der Satzlehre, einfache Wort= und Begriffserklärungen; aus dem Rechnen einfache Kopfrechenbeispiele. 2. Schüler von anderen Anstalten, die in eine höhere (2. bis 7. Klasse) eintreten wollen, haben sich am 16. oder 17. September vormittags in der Direktionskanzlei in Begleitung ihrer Eltern oder deren Stellvertreter unter Vorlage des Tauf= oder Geburtsscheines, des Heimat¬ scheines und des mit der Abgangsklausel versehenen letzten Jahreszeugnisses anzumelden. 3. Die Wiederholungs=, Nachtrags= und die Auf¬ nahmsprüfungen für höhere Klassen (2. bis 7.) werden am Freitag, den 16. und Samstag, den 17. September abgehalten. Nur jene Schüler (innen), welche eine dieser Prüfungen ablegen müssen, haben sich bereits am Freitag, den 16. September um 8 Uhr in der Anstalt einzufinden und sich in der Direktionskanzlei zu melden. 4. Am Samstag, den 17. September, vor 8 Uhr haben sich sowohl die bisherigen, als auch die in die erste und in eine höhere Klasse neu aufgenommenen Schüler (innen) in den betreffenden Klassenzimmern zur Einschreibung und zur Entgegennahme von Weisun¬ gen für das neue Schuljahr einzufinden. 5. Montag, den 19. September, findet um 8 Uhr der Eröffnungs¬ gottesdienst statt. 6. Dienstag, den 20. September, beginnt um halb 8 Uhr der regel¬ mäßige Unterricht. 7. Nach den gegenwärtigen Bestimmungen beträgt das Schulgeld für das Halbjahr 24 Schilling, der Beitrag für Anschaffung von Lehrmitteln und der für die körperliche Ertüchtigung je 4.80 Schilling, zusammen 9.60 Schilling; die Aufnahmstaxe für jeden neu eintretenden Schüler ist 2.40 Schilling. Doch können brave und fleißige Schüler (innen) die Befreiung von der Entrichtung des ganzen, halben, von drei Vierteln oder sieben Achteln des Schulgeldes und ebenso der vorgenannten Taxen bei mindestens „gutem Betragen und genügendem Fortgange erlangen, wenn die zu ihrer Erhaltung Verpflichteten mit einem glaubwürdig (behördlich) bestätigten Zeugnisse nachweisen können, daß ihnen die Bestrei¬ tung des ganzen oder des teilweisen Schulgeldes nicht ohne empfindliche Entbehrungen möglich wäre. Das Nähere wird zu Beginn eines jeden Semesters den Schüler (innen) bekannt gegeben. 8. Sämtliche Schüler (innen) der Anstalt bekommen am Beginn des Schuljahres aus der „Unterrichtsbücherei" die Lehrbücher zur Verfügung gestellt. 9. Bezüglich der Unterkunft auswärtiger Schüler (innen) sowie über Schulangelegenheiten überhaupt ist die Direktion jederzeit gerne zu Aus¬ künften bereit.
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