damit der so großen Gefahr der Zersplitterung, in die es durch die mannig¬ fachen berechtigten und nicht berechtigten Versuche in den letzten Jahren (man zählt derzeit bei 17 verschiedene Typen) zu kommen schien, zu entziehen. Hier möge nur auf zwei besonders wichtige Bestimmungen hin¬ gewiesen werden. Vor allem kommen die „Richtlinien einem alten und berechtigten Wunsche der Bevölkerung entgegen, daß die Entscheidung, ob ein Kind mehr humanistisch oder mehr realistisch ausgebildet werden soll, bis zum Abschlusse der 3., ja unter Umständen sogar bis zum Abschlusse der 4. Mittelschulklasse hinausgeschoben werden kann. Denn nach den „Richt¬ linien“ wird die künftige Mittelschule in den ersten 3 Klassen völlig, in der 4. Klasse fast ganz gleich gestaltet sein. Dies hat besondere Bedeutung für Orte, in denen sich nur eine Mittelschule befindet; hier werden Unter¬ gymnasium und Unterrealschule als eine einheitliche Untermittelschule bestehen und dadurch werden viele Kinder bis zur Vollendung der 4. Mittel¬ schulklasse in ihrer Heimat bleiben können, eine Einrichtung, die von großer finanzieller und auch moralischer Bedeutung gerade für die erwerbstätigen Schichten der Bevölkerung ist. Eine andere schon seit Jahrzehnten von vielen Kreisen verlangte und berechtigte Forderung wird in der in den „Richtlinien“ vorgesehenen Ausgestaltung der bisher 7klassigen Realschule in einen 8jährigen Mittelschultypus erfüllt. Da außerdem die Möglichkeit vorgesehen ist, daß auch Latein gelehrt werden kann, so wird endlich einmal auch den Realschulabsolventen der ungehinderte Zutritt zu allen Hochschulen ermöglicht werden. Von einschneidender Bedeutung ist es, daß künftig auch aus den Klassen der Bürgerschule, die auf 4 Jahrgänge ausgebaut wird, der Uebertritt in die nächsthöhere Klasse der Mittelschule möglich gemacht wird. Als grundlegende Neuerung ist schließlich die in den „Richtlinien vorgesehene Aufbauschule anzusehen, die aus einer Ueberleitungsklasse und einer vollwertigen vier Jahre dauernden Obermittelschule mit Matura und dem Rechte zum Hochschulbesuche besteht. Sie soll den Zweck haben, Kindern vom Lande, die aus irgendwelchen Gründen trotz Befähigung und Begabung weder in die Bürger noch in die Mittelschule gelangen konnten, die Möglichkeit zu einem höheren Studium zu geben. — Am 19. Jänner 1927 besuchte der Landesschulinspektor Herr Hofrat Dr. Hans Halbich den Unterricht in mehreren Klassen. Am 21. Jänner war eine Ausschußsitzung der Elternvereinigung. An der am Freitag, den 4. Februar 1927 von der Bezirkshauptmann¬ schaft Steyr veranstalteten Festfeier zu Ehren des Herrn Hofrates Doktor Ulrich Furrer anläßlich seines 25. Dienstjubiläums als Amtsarzt des Bezirkes Steyr nahm der Anstaltsdirektor mit den Professoren Emil Stephan und Dr. Heinrich Seidl teil. Der Direktor beglückwünschte den Jubilar zu diesem seltenen Jubiläum und dankte ihm nicht nur für das der Anstalt und dem Lehrkörper stets bewiesene Entgegenkommen in ärztlicher und schulhygienischer Beziehung, sondern auch für seinen großen und wenig bekannten Wohltätigkeitssinn, den er so vielen armen Studierenden erwie¬ sen hat und erweist. Die Klassifikationskonferenzen über das 1. Semester wurden am 7. und die Schlußkonferenz des 1. Semesters am 11. Februar abgehalten.
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