50. Jahresbericht des Bundesrealgymnasiums Steyr 1925/26

können brave und fleißige Schüler (innen) die Befreiung von der Entrichtung des ganzen, halben, von drei Vierteln oder sieben Achteln des Schulgeldes und ebenso der vorgenannten Taxen bei mindestens „gutem Betragen und genügendem Fortgange erlangen, wenn die zu ihrer Erhaltung Verpflichteten mit einem glaubwürdig (behördlich) bestätigten Zeugnisse nachweisen können, daß ihnen die Bestreitung des ganzen oder des teilweisen Schulgeldes nicht ohne empfind¬ liche Entbehrungen möglich wäre. Das Nähere wird zu Beginn eines jeden Semesters den Schüler (innen) bekannt gegeben. 8. Sämtliche Schüler (innen) der Anstalt bekommen am Beginn des Schuljahres aus der „Unterrichtsbücherei" die Lehrbücher zur Verfü¬ gung gestellt. 9. Bezüglich der Unterkunft auswärtiger Schüler (innen), sowie über Schul¬ angelegenheiten überhaupt ist die Direktion jederzeit gerne zu Auskünften bereit. Schlußwort. Am Schlusse dieses Berichtes hält es der unterzeichnete Direktor für seine Ehrenpflicht, dem oberösterreichischen Landesschulrate, der Stadtgemeinde Steyr als Schulerhalterin und besonders auch dafür, daß sie durch die Gewährung eines größeren Betrages die Herausgabe dieses 50. Jahresberichtes ermöglichte, der Elternvereinigung, weiters den Steyrer und Linzer Tagesblättern und allen Freunden und Gönnern für die vielseitige Förderung, für das große Interesse und Wohlwollen der Anstalt gegenüber den aufrichtigsten und wärmsten Dank zum Ausdrucke zu bringen. Steyr, am 15. Juli 1926. A. Rimmer Direktor. 61

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