50. Jahresbericht des Bundesrealgymnasiums Steyr 1925/26

XV. Kundmachung für das nächste Schuljahr 1926/27. Die Eröffnung des nächsten Schuljahres 1926.27 erfolgt am 16. September 1926. An diesem Tage können noch zwischen 8 und 9 Uhr Aufnahmen von Schülern und Schülerinnen in die 1. Klasse erfolgen. Die Aufnahms¬ prüfung schließt sich sofort an die Anmeldung an. Für die Aufnahme sind er¬ forderlich: 1. der Tauf= oder Geburtsschein mit dem Nachweis eines Mindest¬ alters von 10 Jahren; 2. der Heimatschein; 3. eine Schülerbeschreibung seitens der zuletzt besuchten Volks= oder Bürgerschule, welche von der betreffenden Schul¬ leitung rechtzeitig vor Beginn der Aufnahmsprüfung an die Direktion einzu¬ senden ist. 1. Die Aufnahmsprüfung, welche im Sinne des Erlasses des Unterrichtsamtes vom 14. Mai 1919, Zl. 9616 vorgenommen wird, erstreckt sich auf das Lehrziel der 4. Klasse einer fünfklassigen Volksschule und besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung umfaßt zwei Aufsätze: einen freien Aufsatz, der sich auf den Lebenskreis des Schülers bezieht oder eine Bild¬ beschreibung, und zweitens eine Nacherzählung. Schriftliche Wort= und Satz¬ analysen sowie Diktate entfallen. Für die schriftliche Rechenprüfung werden vier angewandte Rechenaufgaben mit ganzen Zahlen gestellt. Bei der mündlichen Prüfung aus der Unterrichtssprache und aus Rechnen werden neben Kenntnis auch Denkfragen gestellt: Bildbeschreibungen, Inhaltsangaben von Lesestücken, Fragen aus der Satzlehre, einfache Wort= und Begriffserklärungen; aus dem Rechnen einfache Kopfrechenbeispiele. 2. Schüler von anderen Anstalten, die in eine höhere (2. bis 7. Klasse) eintreten wollen, haben sich am 16. oder 17. September vormittags in der Direktionskanzlei in Begleitung ihrer Eltern oder deren Stellvertreter unter Vorlage des Tauf= oder Geburtsscheines, des Heimatscheines und des mit der Abgangsklausel versehenen letzten Jahreszeugnisses anzumelden. 3. Die Wiederholungs=, Nachtrags= und die Aufnahmsprü¬ fungen für höhere Klassen (2. bis 7.) werden am Donnerstag, den 16. und Freitag, den 17. September abgehalten. Nur jene Schüler (innen), welche eine dieser Prüfungen ablegen müssen, haben sich bereits am Donnerstag, den 16. September um 8 Uhr in der Anstalt einzufinden und sich in der Direktions¬ kanzlei zu melden. 4. Am Freitag, den 17. September, vor 8 Uhr haben sich sowohl die bisherigen, als auch die in die erste und in eine höhere Klasse neu aufgenommenen Schüler (innen) in den betreffenden Klassenzimmern zur Einschreibung und zur Entgegennahme von Weisungen für das neue Schul¬ jahr einzufinden. 5. Samstag, den 18. September, findet um 8 Uhr der Eröffnungsgottes¬ dienst statt. 6. Montag, den 20. September, beginnt um halb 8 Uhr der regelmäßige Unterricht. 7. Nach den gegenwärtigen Bestimmungen beträgt das Schulgeld für das Halbjahr 24 Schilling, der Beitrag für Anschaffung von Lehrmitteln und der für die körperliche Ertüchtigung je 4.80 Schilling, zusammen 9.60 Schilling; die Aufnahmstaxe für jeden neu eintretenden Schüler ist 2.40 Schilling. Doch 60

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