50. Jahresbericht des Bundesrealgymnasiums Steyr 1925/26

19. Dr. phil. Leo Schmalzer, Verwalter der geographisch=historischen Lehrmittelsammlung, der Programmsammlung und der Unterrichtsbücherei, Vorstand der 4. a Klasse, lehrte Deutsch in 42, Geographie und Geschichte in 35, 42, 5 und 7a und leitete in einer Abteilung den Freilustnachmittag, wöchentlich 23 Stunden. 20. Anton Scholler lehrte Zeichnen in 42 und 4 und assistierte im Frei¬ handzeichenunterricht in 1a, 22, 26, 32, 3 und 5, wöchentlich 26 Stunden. 21. Anna Bartl lehrte Nadelarbeiten (obligat) in den Mädchenklassen 1, 2 und 3b in drei Abteilungen mit je 2 Stunden, wöchentlich 6 Stunden. 22. Therese Pichler lehrte Turnen für die Mädchen in den Klassen 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7b in vier Abteilungen und leitete in zwei Abteilungen (Mäd¬ chen) den Freiluftnachmittag; wöchentlich 16 Stunden. d) Nebenlehrer. Siehe Nr. 21. Anna Bartl lehrte Nadelarbeiten (unobligat) auf der Ober¬ stufe wöchentlich 2 Stunden. Siehe Nr. 5. Gregor Goldbacher lehrte Stenographie in 32, 3, 42 und 45 wöchentlich 8 Stunden. 23. Johann Prinz, Bürgerschullehrer, Verwalter der Lehrmittelsammlung für Gesang, lehrte Gesang in fünf Abteilungen und leitete den Kirchengesang und das Orgelspiel; wöchentlich 11 Stunden. Siehe Nr. 12. Rudolf Reinelt, Professor, leitete die chemisch=praktischen Schülerübungen in zwei Kursen; wöchentlich 4 Stunden. Siehe Nr. 1. Anton Rimmer, Direktor, lehrte Volkswirtschaftslehre (un¬ obligat) in einer Abteilung (6. und 7. Klasse); wöchentlich 2 Stunden. Siehe Nr. 19. Dr. Leo Schmalzer lehrte Latein (unobligat) in einem Kurse; wöchentlich 3 Stunden. Siehe Nr. 13. Dr. Heinrich Seidl, Professor, leitete die naturgeschichtlichen Schülerübungen in der 5. und 7. Klasse; wöchentlich 2 Stunden. e) Akatholischer Religionslehrer. 24. Hugo Fleischmann, evangelischer Pfarrer, erteilte den evangelischen Religionsunterricht in zwei Abteilungen zu je 2 Stunden; wöchentlich 4 Stunden. f) Schularzt. 25. Dr. Ludwig Lebisch. g) Schulwart. Karl Hofer. II. Lehrverfassung. Zufolge der mit Bewilligung des Bundesministeriums für Unterricht vom 26. Juni 1924, Zl. 12.442 — II/7 (Erlaß des o.ö. Landesschulrates vom 7. Juli 1924, Zl. 1853/7) sich allmählich vollziehenden Umwandlung der Anstalt in ein Realgymnasium wurde in der 1. und 2. Klasse der Unterricht nach dem mit Mini¬ sterial=Verordnung vom 8. August 1908, Zl. 34.180 erlassenen Normallehrplane für achtklassige Realgymnasien mit der Abänderung erteilt, daß in der 1. Klasse für den Deutschunterricht 5 statt 4 Wochenstunden verwendet wurden. Außerdem wurde mit dem Erlasse des Bundesministeriums für Unterricht vom 29. April 1925, Zl. 9663/7 (Erlaß des o.ö. Landesschulrates vom 5. März 1925, Zl. 949/2) in der 2. Klasse auch der Unterricht im geometrischen Zeichnen in Form eines 33

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