48. Jahresbericht der k. k. Staats-Oberrealschule in Steyr, 1918

31 13. Kundmachung bezüglich des nächsten Schuljahres. Die Aufnahme der Schüler in die 1. Klasse findet am Schlusse des Schuljahres 1917/18 und am Beginn des neuen Schuljahres 1918/19 statt Schüler, welche die Aufnahme in dem ersten Termin anstreben, haben sich in Begleitung ihres Vaters oder dessen Stellvertreters bis längstens 1. Juli in der Direktionskanzlei zu melden und einen ordnungsmäßig ausgesertigten Tauf= oder Geburtsschein, der das vollendele oder im laufenden Kalenderjahre zur Vollendung gelangende zehnle Lebensjahr ausweist, einen Impfschein und, falls sie eine öffentliche Volksschule besucht haben, das Frequentationszeugnis beizubringen. Die Schulnachrichten können als Ersatz für das Frequenlationszeugnis nur dann gellen, wenn darin die Unterrichls¬ erfolge aus der Religionslehre, aus der Unlerrichlssprache und aus dem Rechnen je mit einem einzigen Ausdruck bezeichnel erscheinen und wenn darin zugleich ausdrücklich bemerkl ist, daß diese Beurteilung im Hinblicke auf den beab¬ Montag, den 1. Juli wird sichtiglen Übertrill in die Millelschule erfolgt ist. — vormitlags von 9 Uhr an die schriftliche und nachmitltags von 2½ Uhr — Die Anmeldung für den an die mündliche Prüsung vorgenommen werden. zweilen Termin findel in gleicher Weise bis längstens 15. Septembei tall. Die Prüfung wird hieraus Montag, den 16. Seplember, vormitlags von 9 Uhr an schriftlich und nachmiltags von 2½ Uhr an mündlich abgehallen werden Bei der Aufnahmsprüsung wird in der Religionslehre jenes Maß von Wissen, welches in den ersten vier Jahreskursen der Volksschule erworben werden kann, in der deutschen Sprache Fertigkeil im Lesen und Schreiben der deutschen und lateinischen Schrift, Kenntnis der Elemente aus der Formenlehre, Fertigkei im Analysieren einfacher bekleideler Sätze, Bekannlschafl mit den Regeln der neuen Orthographie und deren richtige Anwendung beim Diktandoschreiben und im Rechnen Übung in den vier Rechnungsarten mit ganzen Zahlen verlangl. ist Eine Wiederholung der Aufnahmsprüfung für die 1. Klasse in diesem Jahre weder an derselben noch an einer anderen Miltelschule zulässig. (Min.=Erlaß vom 2. Jänner 1885, Z. 85. Jeder Aufnahmswerber hat eine Aufnahmslaxe von 4 Kronen 20 Heller, einen Lehrmitlelbeilrag von 3 Kronen, einen Schülerbibliolheksbeitrag von 2 Kronen und einen Beitrag von 1 Krone zur Deckung der Auslagen für die Jugendspiele, zusammen 10 Kronen 20 Heller zu erlegen. Die Aufnahme aller anderen Schüler erfolgt am 16. oder 17. September vormiltags in der Direktionskanzlei, wozu die Ellern oder deren Slellvertreler zu erscheinen haben und das letzte Jahreszeugnis vorzu¬ weisen ist. Schüler, die von fremden Anstalten kommen, haben ihren Taus= oder Geburtsschein, sowie die sämllichen bisher erworbenen Semestral= und Jahres¬ zeugnisse, von welchen das letzle mit der Abgangsklausel versehen sein muß, bei¬ zubringen. Kann ein Aufnahmswerber in eine höhere Klasse ein Zeugnis über so die Zurücklegung der unmiltelbar vorhergehenden Klasse nichl beibringen, hat er sich einer Aufnahmsprüfung zu unterziehen. Die Prüfungslaxe beträgl 24 Kronen. Die Aufnahmsprüsungen jener Schüler, die sich für eine höhere Klasse melden, und die Wiederholungs=(Verbesserungs=) Prüsungen beginnen am 16. Sep¬ tember um 8 Uhr vormittags in den betrefsenden Klassenzimmern. Die der Anstalt bereits angehörenden Schüler haben bei ihrer Anmeldung 3 Kronen Lehrmitlelbeitrag, 2 Kronen als Beilrag für die Schülerbibliolhek und 1 Krone als solchen zur Deckung der Auslagen für die

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2